Altenpflege-Ausbildung trotz Eintrag im Führungszeugnis?

5 Antworten

eine aufgeschlossenne Schule gibt jedem Menschen eine Chance....zumal sie ja erfolgreich die Altenpflegehelfer-ausbildung gemacht hat.

Da hat sie grosssse Chancen......KLasse

Viel Erfolg

Die Schilderung kann man eine erfolgreiche Resozialisierung nennen. Die Vorstrafe kann also kein Grund sein von der Abschlussprüfung ausgeschlossen zu werden.

Bei dieser Vorstrafe seh ich schwarz für die AP Ausbildung.

Sie muss bereits zu Beginn der Ausbildung ein Führungszeugnis vorlegen. Das wird an die Regierung weiter geleitet und geprüft. Dies ergibt sich aus §2 (1) Altenpflegegesetz.

Bei einer so langen Freiheitsstrafe sehe ich schwarz. Aber sie könnte sich an eine Schule wenden. Die wissen genauer bescheid.

Ja, ich denke schon. EInfach nicht aufgeben und gleich ganz ehrlich sein..