pflichtteil scheidungskind

10 Antworten

Plichtteil gibt es nur, wenn Du per Testament enterbt wurdest, sonst bist ganz einfach gesetzlicher Erbe.

Ist Dein Vater vor der 2. Ehefrau verstorben, so bist am Nachlass Deines Vaters (vermutlich der Häfte des Vermögens des Ehepaares bei Gütergemeinschaft) zur Hälfte beteiligt. Das wäre dann vermutlich 1/4 des Vermögens des damaligen Ehepaares.

Ist danach die Frau verstorben, so kannst Du von der nichts erben, gleichwohl wäre dann aber deren Erbe, also Dein Stiefbruder, Erbschaftsbesitzer Deines früheren Erbes und hätte das nur von seiner Mutter übernommen. Du kannst von ihm nun Herausgabe fordern!

Ist Dein Vater aber als letzter verstorben ist die Sache ziemlich simpel: Dann sind Dein Stiefbruder und Du jeweils Erbe Deines Vaters zur der Hälfte seines Nachlasses.

Hätte Dein Vater Dich aber in diesem Fall per Testament enterbt, so hättest Du immer noch Anspruch in Höhe Deines Pflichtanteils, der genau die Hälfte Deines gesetzliches Erbteils betrüge. Den müsstest Du aber innerhalb von 3 Jahre nach Kenntnis des Testaments einfordern.

Bei der normalen Erbschaft aber ist die Verjährungsfrist 10 mal so lang!

Joshua18  04.03.2019, 21:17

Hatte leider im Fall des Erstversterbens Deines Vaters noch Deinen Stiefbruder vergessen, der dann natürlich auch miterbt, so dass Du dann nur ca 1/8 des Gesamtvermögens des damaligen Ehepaares geerbt hättest. Wenn Du nichts davon bisher bekommen hast, so waren zuerst Deine Stiefmutter und ist jetzt Dein Stiefbruder Erbschaftsbesitzer Deines Erbes.

Du weißt jetzt, dass dein Vater 2007 starb, wann starb seine Ehefrau?

Bevor du nun ein Schreiben aufsetzt, informierst du dich beim zuständigen Nachlassgericht ( richtet sich nach dem letzten Wohnsitz des Vaters). Bestenfalls hast du eine Geburtsurkunde von dir, kennst das Geburtsdatum und das Sterbedatum des Vaters. Du willst wissen, ob es hier ein Testament oder ein Erbschein gibt.

Von der Auskunft, die du dort erhältst, hängt die weitere Vorgehensweise ab.

Mit dem Stiefbruder würde ich vorläufig noch keinen Kontakt aufnehmen.

Starb dein Vater vor seiner Frau und wurde kein besonderer Güterstand vereinbart, bist du neben der Witwe zusammen mit seinen weiteren Kindern an der Hälfte seines Reinnachlasses erbberechtigt. Bei einem Halbbruder also zu 1/4. Natürlich haftest du auch allein und in voller Höhe für Schulden deines Vaters.

Sollte er ein Testamant errichtet haben, dass dich von seiner Erbfolge zugunsten seiner Frau oder seinem Sohn ausschliesst, kannst du gegen jeden der Erben deinen Pflichtteil geltend machen. Der betrüge die Hälfte deines Erbrechts, 1/8, und besteht nur in Geld.

Sollte er nach seiner Frau verstorben sein, verdoppeln sich diese Quoten.

G imager761

Ganz wichtig ist die Frage, ob dein Vater oder deine Stiefmutter zuerst verstorben ist.

1. Wäre dein Vater zuerst verstorben, würde er gesetzlich beerbt worden sein (d.h. wenn er kein Testament hinterlassen hätte) zu 1/2 von seiner Ehefrau (Stiefmutter) und zu je 1/4 von dir und deinem Halbbruder. Daraus ergäbe sich, wenn dein Vater dich testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen hätte, dein Pflichtteilsanspruch in Höhe des Wertes von 1/8 seines Nachlasses. Würde der Tod deines Vaters schon 2015 oder früher erfolgt sein, wäre dieser Pflichtteilsanspruch verjährt und könnte von dir zwar verlangt, aber nicht mehr gerichtlich durchgesetzt werden.

2.Wäre deine Stiefmutter zuerst verstorben und dein Vater erst nach ihr, würde dein gesetzlicher Erbteil 1/2 (neben deinem Stiefbruder zu 1/2) betragen und, wenn der Vater dich testamentarisch von der Erbfolge ausgeschlossen hätte, dein Pflichtteil sich auf 1/4 belaufen. Das würde z.B. auch gelten, wenn dein Vater mit seiner Ehefrau ein gemeinschaftliches "Berliner Testament" mit der Bestimmung der Alleinerbfolge beim Tod des Letztversterbenden von ihnen durch den gemeinsamen Sohn angeordnet hätten.

Auch hier gilt die 3-jährige Verjährungsfrist.

3.Der Pflichtteil ist übrigens ein reiner Geldanspruch, der gegen den/die Erben durchgesetzt werden müsste; er bedeutet also nicht, dass du einen Anteil von 1/4 (bzw. wie unter Ziffer 1. 1/8) am Nachlassvermögen hättest.

guenne13 
Fragesteller
 16.04.2019, 18:20

Hallo alle miteinander, erstmal vielen Dank für die Antworten.
habe in eigener Recherche in der Zwischenzeit das Sterbedatum meines Vaters
( 2007) erfahren. Danach habe ich einen Musterbrief erstellt in dem der Bestand des Nachlasses beauskunftet werden soll um den Pflichtteil zu ermitteln..

Da ich aber meinen Stiefbruder nicht kenne und ich auch nicht genau weiss wie ich mich verhalten soll, z.B. ( erstmal persönlichen Kontakt aufnehmen oder sofort den Brief abschicken ) möchte ich noch Eure Meinungen und Ratschläge hören.

Vielen Dank im Vorraus

Kernfrage - wer starb zuerst Vater oder des 2. Frau?

Gab es ein Testament?( Berliner Testament? )

Desweiteren - wie lange liegt das Sterbedatum zurück? bzw. wann hast Du vom Tod der beiden Personen erfahren.