Vom Vater vorzeitig Erbe verlangen/verklagen, 2 Halbgeschwister

13 Antworten

Ich finde die rechtliche Situation unbefriedigend. Durch jahrelange Arbeitslosigkeit musste mein Vater keinen Unterhalt bezahlen. Nebenbei erbt mein Vater und zahlt sein Haus damit ab, während er sich als Hausmann um die neue Familie kümmert und meine Mutter alles bezahlen muss. Selbst wenn er Millionen geerbt hätte, hätte ich nur Ansprüche auf die Zinsen von diesem Geld. Nun sitzt er in einer teuren Immobilie und verdient kein Geld und muss mir immer noch nichts bezahlen?! Das ist einfach nur unfair meiner Mutter gegenüber.

Da kann ich dich gut verstehn. Aber leider sind Recht und Gerechtigkeit nun mal zweierlei. Ich finde es auch immer schade, wenn Kinder unter den Problemen von Erwachsenen leiden müssen. Aber das können einzig und allein dein Vater und du aus der Welt schaffen.

Dass er unterhaltspflichtig ist zeigt ja, dass er rechtlich als dein Vater gilt. Einen Pflichtteil hast du also zugute, ausser es liegen schwerwiegende Gründe vor, die eine Enterbung rechtfertigen.

Nur rechtlich kannst du leider erst etwas unternehmen, wenn es zum Erbe kommt. Dann kannst du mit einem Anwalt der sich auf Erbsachen spezialisiert hat an die Sache rangehn.

Bis dahin sind dir leider die Hände gebunden.

Nun sitzt er in einer teuren Immobilie und verdient kein Geld und muss mir immer noch nichts bezahlen?! Das ist einfach nur unfair

Nein, das ist das Gesetz.

Kindesunterhalt schuldet er nur aus seinem laufenden Einkünften, oberhalb eines Freibetrages, nicht aus Vermögen.

Und ob das Haus überhaupt sein Eigentum ist, weißt du nicht, oder?

Selbst wenn er Millionen geerbt hätte, hätte ich nur Ansprüche auf die Zinsen von diesem Geld.

Nein, selbst das nicht - wer behauptet denn so was?

Nun sitzt er in einer teuren Immobilie und verdient kein Geld und muss mir immer noch nichts bezahlen?!

Wenn es dir ein Trost ist: Wärst du in der gleichen Situation, müßtest du ihm auch keinen Elternunterhalt zahlen, wenn er pflegebedürftig ist :-O

Wäre schon interessant zu erfahren ob du den Weltschmerz und Frust hier über die ungerechte Welt auch dann noch schiebst, wenn du zu keinen Unterhaltsleistungen bei Pflegebedarf verpflichtet werden kannst - auch an deine Mutter :-O

Man sieht sich immer zweimal im Leben :-)

G imager761

Hallo, ich möchte meinen Vater vorzeitig auf meinen Pflichtteil verklagen.

Das geht nicht, der Plfichtteil entsteht erst mit dem Erbfall.

Oder gab es eine Chance für meinen Vater, dass er innerhalb der Ehe das Haus auf seine Frau übertragen kann?

Schenkungen haben einen Ergänzungspflichtteil zur Folge. Allerdings wird der Wert pro Jahr um 10% abgeschmolzen. Die Abschmelzung beginnt bei Ehepartner mit der Beendigung der Ehe. Heißt, endet die Ehe erst durch den Tod, wird nix abgeschmolzen.

Konnte mein Vater, wenn ich die Chance auf einen Anteil des Hauses habe, das Haus irgendwie "verstecken"?

Immobilien sind recht schwer zu verstecken. Anders sieht es bei Konten und Bargeld aus. Allerdings hätten sie, wenn ihr Vater sie enterbt, ein Auskunftsrecht gegen die Erben um den Pflichtteilanspruch zu ermitteln.

Du kannst natürlich klagen, wenn Du Dein Geld zum Fenster rauswerfen willst. Was Dein Vater mit seinem Geld zu seinen Lebzeiten macht ist ganz und gar nur seine Sache, da mußt Du schon bis zu seinem Ableben geduldig sein :) er darf auch alles sofort einer völlig fremden Person verschenken und Du bekommst gar nichts, falls er nach Schenkung noch mindestens 10 Jahre lebt.

Solange dein Vater lebt, darf er natürlich mit seinem Geld machen was er will, ist ja seins. Wenn er stirbt geht die Hälfte an die Ehefrau und der Rest wird unter den Geschwistern aufgeteilt. Wenn er dich offiziell anerkannt hat dann geht zumindest ein Pflichtteil an dich. Das wäre dann die Hälfte von dem was dir im Normalfall zustehen würde. Wenn nicht, dann müsstest du die Vaterschaft einklagen, was sehr schwierig werden wird, wenn er verstorben ist.

Wenn er das Haus auf seine Frau überschreibt dann gehört es ihr allein und du gehst dahingegend leer aus. Er könnte es ja auch verkaufen und das Geld auf den Putz hauen, dann hättest du ja auch nix von.

Ich hoffe meine Angaben sind nicht allzu veraltet aber so viele Neuerungen hat es da glaub ich nicht gegeben.

Wenn er das Haus auf seine Frau überschreibt dann gehört es ihr allein und du gehst dahingegend leer aus.

Das Haus lößt u.U. d.h. wenn es nicht wertgerecht verkauft wurde, ggf. Ergänzungspflichtteilansprüche aus. Hierauf ist natürlich das was er als Erbe erhalten hat anzurechnen.

Er könnte es ja auch verkaufen und das Geld auf den Putz hauen, dann hättest du ja auch nix von.

Das ist Etwas Anderes.

Hallo axy340,

ist Deine Mutter verstorben, und war sie Miteigentuemerin des Hauses, koenntest Du Deinen Pflichtteil von ihrem Erbe einklagen.

Andernfalls hast Du keinen Anspruch auf ein vorzeitiges Erbe, schliesslich lebt Dein Vater noch und kann entscheiden, was mit Haus und Grund geschieht, und wenn er es verkauft, das Geld fuer seinen Lebensunterhalt aufwendet, bleibt am Ende nichts mehr uebrig, dann gibt es fuer Dich nichts zu erben.

Das ist alleine s e i n e Entscheidung !

Liebe Gruesse