Pflichtteil vorzeitig auszahlen lassen

10 Antworten

Erben kann man nur, wenn jemand gestorben ist. Du kannst mit deinem Vater beschließen, dass er dir Geld auszahlt und du damit auf deinen Pflichtteil verzichtest. Das muss notariell beurkundet werden und du musst dir darüber im Klaren sein, dass du beim Tod deines Vaters nichts mehr bekommst, auch nicht, wenn er inzwischen noch Millionen anhäuft. Ich würde mir das gut überlegen.

Das geht definitiv nur, wenn Dein Vater gewillt ist, Dir Dein Pflichtteil vor seinem Tod zu geben. Da Euer Verhältnis nicht das Beste ist, kannst Du Dir das wohl abschminken. Ein gesetzlicher Anspruch entsteht erst nach dem Ableben. Wenn Deine Mutter keine Leistungen aus der Unterhaltsvorschusskasse erhalten hat, dann kannst Du evt. Unterhalt für die letzten Jahre verlangen. Aber auch das verjährt wohl. Erkundige Dich genau, bevor Du etwas unternimmst. Unter bestimmten Umständen kannst Du sogar Dein Pflichtteil verlieren. Noch ein Tipp: rechne nie mit Geld, was Du noch nicht in Händen hälst.....

Hallo Tommy, Da dein Vater noch lebt kannst du nichts Erben.dein Vater kann das freiwillig mit dir vereinbaren ob er das macht. Es gibt einen guten Spruch der sagt Beim Erben muss zuerst einer sterben

Ist es möglich den Pflichtteil über einen Fachanwalt jezt schon zu bekommen?

Nein. Erb- bzw. Pflichtteilsansprüche setzen (s)einen Erbfall voraus :-O

was muss ich dafür tun

Du könntest mit deinem Vater absprechen, ob er dir gegen deinen notariellen Erbverzicht eine gewissen Summe bezahlt.

Vorteil für ihn: Er kann über sein Vermögen bis zuletzt frei verfügen, es verschenken oder vermachen, ohne das die Begünstigten deine Ansprüche aus Pflichtteilsrecht oder Pflichtteilsergänzungsrecht aus lebzeitigen Schenkungen fürchten müssen.

Nachteil für ihn: Das Geldgeschenk gegen den Verzicht hat er dann lebzeitig nicht mehr, selbst wenn er es nötig hätte.

Vorteil für dich: Du bekommst das Geld jetzt. Und was dir im Erbfall zusteht, ist völlig ungewiß (Hausverkauf, Schenkung, Aktiencrash)

Nachteil für dich: Du bekommst deshalb auch deutlich weniger als deinen möglichen Pflichtteilsanspruch im Erbfall, weil er Inflation, Wertverlust (Immobilie mit Sanierungsbedarf) oder Vermögensverlust (Aktienkurs) in 10, 20 Jahren natürlich einkalkuliert.

Und wenn er mal im Lotto gewinnt, hast du schlicht Pech - mit deinem Verzicht wäre das erworbene Vermögen tabu.

Fazit: Du kannst nichts beanspruchen, deine Verhandlungsposition ist sehr schlecht und du mußt mit dem magersten Spatz in der Hand leben können, den er anbietet :-)

G imager761

Das wird leider so nicht gehen. Dein Vater könnte die Entscheidung treffen, dir deinen Erbteil schon vorher auszuzahlen... du kannst das nicht verlangen.