Erbrecht, erbt der Vater vom unehelichen Kind?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Nach BGB § 1931 hat dein leiblicher Vater einen Pflichtteilsanspruch, wenn er vor dir verstirbt, so ist deine Frau Alleinerbe und es kann niemand einen Pflichtteil geltent machen.

Ja er hat Erbanspruch, ist immerhin Dein Vater, egal ob ehelich oder unehelich,.. Du würdest ja auch beerbt werden im Falle seines Ablebens. Lass Dich doch beim anwalt beraten und stell gleich ein Testament auf ein gescheites mit Notar

Der Ehepartner erbt alles!

wenn Kinder da sind nicht,...dann gehen 2/3 zu den Kindern und 1/3 er Ehepartner,...der Vater erbt nur dann,wenn weder Ehepartner noch Kinder da sind,....meine ich..

@doris11

"Ich habe ein Testament mit meiner Ehefrau auf Gegenseitigkeit, keine Kinder, bin 1951 geboren." - wie wär´s mit der Reihenfolge: Frage lesen, denken, schreiben?!

@firstguardian

Hallo firstquardian,

Danke, Vorschlag angenommen, bin zurzeit etwas konfus, da krank.

Ihre 1.Antwort hat mir geholfen. Haben Sie auch eine Idee, wo ich das nachlesen kann?

Ich habe von der Mitgliedern ganz unterschiedliche Antworten erhalten.

Ich finde im Internet nichts, was ich verwenden könnte.

Freundliche Grüße horst 1230

In diesem Falle ist der Vater nicht erbberechtigt

Nein, er erbt nicht.