Erbrecht, erbt der Vater vom unehelichen Kind?
Hallo,
würde mein mir persönlich nicht bekannter Vater im Falle meines Todes einen Pflichtteil erben? Ich habe ein Testament mit meiner Ehefrau auf Gegenseitigkeit, keine Kinder, bin 1951 geboren.
Es ist mir bekannt, dass ich als uneheliches Kind auch einen Anspruch bei ihm auf einen Pflichtteil hätte, dieses Erbe werde ich ausschlagen.
Es ist mir nicht einmal bekannt, ob er noch lebt, gehe aber davon aus, da ich noch keine Anfrage eines Amtsgerichts hatte.
Falls er erben würde, dann überlege ich meinen Hausanteil auf meine Ehefrau zu übertragen.
Vielen Dank für eine Information. Gruß Horst1230
8 Antworten

Nach BGB § 1931 hat dein leiblicher Vater einen Pflichtteilsanspruch, wenn er vor dir verstirbt, so ist deine Frau Alleinerbe und es kann niemand einen Pflichtteil geltent machen.

Ja er hat Erbanspruch, ist immerhin Dein Vater, egal ob ehelich oder unehelich,.. Du würdest ja auch beerbt werden im Falle seines Ablebens. Lass Dich doch beim anwalt beraten und stell gleich ein Testament auf ein gescheites mit Notar

Für den Fall, dass Du nicht verheiratet wärst, würde tatsächlich Dein Vater erben. So einen Fall hatten wir in der Familie.
Nu weiß ich nicht, ob er Anspruch auf einen Pflichtteil hätte oder ob Deine Frau alles bekommt. Ich glaube aber, da Du eigene Familie hast, würde er leer ausgehen.

Wenn Dein Vater die Vaterschaft anerkannt hat, kann er erben. Ich wuerde mich jedoch an Deiner Stelle an einen Notar wenden der Deinen Pflichtanteil bis aufs minimalste reduziert, sodass so viel wie moeglich in Deiner Familie bleibt. Recherchire doch mal, ob er ueberhaupt noch lebt. Vielleicht brauchst Du Dir keine Gedanken darueber machen. Es heisst nicht, dass Dich das Nachlassgericht (im Falle des Todes Deines Vater) ausfindig gemacht hat. Kann so viele Ursachen haben.

In diesem Falle ist der Vater nicht erbberechtigt