Erbrecht - Vater hat neue Ehefrau

4 Antworten

Die Fragen können nur mit der Maßgabe beantwortet werden, dass in allen Fällen die gesetzliche Erbfolge eintritt. Denn eine testamentarisch angeordnete Erbfolge hätte stets Vorrang vor der gesetzlichen, die insofern eben nur subsidiät beim Fehlen eines Testaments eintritt

1.Wenn der erste Großelternteil stirbt, erbt der Überlebende 1/2 und Ihr Vater 1/2 (unterstellt, dass die Großeltern im gesetzlichen Güterstand leben) Wenn der zweite Teil stirbt, wird Ihr Vater Alleinerbe

  1. Wenn Ihr Vater versirbt, erbt die Ehefrau 1/2 und Sie und der Bruder je 1/4 Zu seinem Nnachlass gehört selbstverständlich auch das, was er von den Groß- eltern zuvor ererbt hat
  2. Die neue Ehefrau erbt 1/2, und zwar ohne Rücksicht auf die Dauer deren Ehe (dieses 1/2 auch unter der Voraussetzung, dass der gesetzliche Güterstand besteht, bei Gütertrennung wäre es nur 1/4 und Sie und Ihr Bruder bekämen je 3/8) 4.Der Anteil bestimmt sich nach dem gesamten Nachlass Ihres Vaters, nicht etwa nur nach dem, was in der neuen Ehge hinzukam 5.Die Kinder der neuen Ehefrau haben keine gesetzlichen Erbrechte nach Ihrem Vater, weil sie nicht mit ihm im Rechtssine "verwandt" sind. Er wäre aber nicht daran gehindert, diesen Kindern testamentarisch etwas zuzuwenden. 7.Der Pflichtteil steht nur den leiblichen Kindern Ihres Vaters zu, wenn sie von ihm testamentarisch enterbt worden sind Der Pflichtteil ist ein Geldanspruch in Höhe des halben Wertes des gesetzlichen Erbteils (im Fall der Frage Nr. 2 wären das je 1/8) Der Pflichtteil wird nicht "gewährt"; den müssten Sie vielmehr von den Personen verlangen. die der Vater - statt Ihrer und Ihres Bruders - zu Erben eingesetzt hat. 8.Handschriftliche und notarielle Testamente sind rechtlich gleichwertig. Es könnte nur sein, dass ein handschriftliches laienhaft abgefasstes Testament nicht klar erkennen lässt, was der Erblasser eirklich gewollt hat. Notarielle Testamente sind unter der Hilfe des Notars in der Regel so professionell erstellt, dass es nur selten Auslegunsgprobleme gibt.

So das war fast ein erbrechtliches "Seminar", das Ihnen hoffentlich Klarheit gibt.

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Vielen dank für diese aufschlussreiche & gute Antwort und für die Zeit , die die Beantwortung in Anspruch genommen hat . :-)

Natürlich ist die "neue" Ehefrau erbberechtigt, wenn Deinem Vater was zustößt. Wenn Dein Vater ein Testament macht, kann er das alles im Vorhinein regeln und diesen Erbstreitigkeiten so einen Riegel vorschieben. Ts, ts, ts.....

normal bekommt die frau erstmal alles,obwohl es aber nicht eure leibliche mutter ist, ist es wahrscheinlich auch so, aber bin mir nicht sicher

ein testament ist die beste lösung,

Entschuldigt bitte die form des Textes . Habe diesen am pc mit einem Textverarbeitungsprogramm geschrieben . Aber mit dem Handy ins Internet geladen . Hoffe man kann es trotzdem gut lesen .