Vater verstorben, zwei Söhne vorhanden. Einer wurde enterbt im Testament. Der andere wurde nicht im Testament erwähnt, erbt er trotzdem nur den Pflichtteil?
Vater verstorben, zweite Ehefrau vom Vater wurde als Universalerbin eingesetzt. Zwei leibliche Söhne vom Vater vorhanden. Einer wurde ausdrücklich im Testament enterbt, der zweite Sohn nicht, hier wurde nur geschrieben, wenn er seinen Pflichtteil fordern sollte, so gilt folgendes....wenn er aber nicht ausdrücklich enterbt wurde, ist er dann nicht automatisch zu 1/4 erbberechtigt? es gibt den Vater der verstorben ist, die Stiefmutter und zwei Söhne. Der zweite Sohn wurde eben nicht im Testament ausdrücklich bedacht, der Wortlaut ist nur, sollte dieser seinen Pflichtteil fordern... es wurde dann davon ausgegangen, dass er nur den Pflichtteil bekommt, weil er eben nicht erwähnt wurde, aber geht das überhaupt, dass man automatisch nur den Pflichtteil bekommt, nur weil man nicht erwähnt wurde, oder greift das, weil die Stiefmutter als Haupterbin und Universalerbin bezeichnet wurde?
5 Antworten
1. Der Erblasser hat wohl mit der Frau ein"Berliner Testament" errichtet, oder einseitig eines mit ähnlicher Aussage.
2. Leider haben wir nicht den kompletten wortlaut, insbesondere nicht für den Sohn der nicht komplett enterbt wurde. Es gibt bei Berliner Testamenten die Regelung (nicht zwingend), dass einer der den Pflcihtteil fordert, auch für das NAcherbe auf Pflichtteil gesetzt wird.
3. Jeder der Söhne hat das Recht seinen Pflcihtteil in Geld von der Witwe zu fordern (je 1/8, wie von @jurafrage perfekt beschrieben).
4. Anscheinend könnte es so sein (was steht dazu im Testament?), wenn der nicht enterbte Sohn den Pflichtteil nicht fordert, er als Nacherbe das volle Erbe bekommen soll.
Komplett beantworten kann man es nur, wenn man das Testament kennt.
OK, dann will der Vater seine Söhne zumindest zum Teil um ihr Erbe bringen und man kann denen nur Raten sofort Kasse zu machen, denn die Frau ist "befreite Vorerbin" und die beiden können nicht wissen, ob sie, oder ihre Kinder (Enkel) jemals Geld sehen. Denn wenn sie der Frau das Erbe lassen, kann sie auch gar nichts machen und das gesamte Erbe geht an deren gesetzliche Erben (also nichts an die Söhne, oder Enkel).
Die zweite Ehefrau ist Alleinerbin, beide Söhne können nur den Pflichtteil geltend machen. Wenn der Vater und seine Ehefrau keine Gütertrennung vereinbart hatten beträgt der Pflichtteil der Söhne je 1/8 (insgesamt also 1/4), die Ehefrau bekommt 3/4 des Vermögens.
Es mag ja sein, dass der Vater dem "enterbte" Sohn sogar den Pflichtteil entziehen wollte, dies ist aber nur in ganz, ganz wenigen Ausnahmefällen tatsächlich möglich: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2333.html
Wenn der Vater und seine Ehefrau keine Gütertrennung vereinbart hatten beträgt der Pflichtteil der Söhne je 1/8 (insgesamt also 1/4), die Ehefrau bekommt 3/4 des Vermögens.
Jein. Die Ehefrau bekommst 100% des Nachlasses und die Söhne können von der Ehefrau jeweils 1/8 des Wertes des Nachlasses in bar verlangen.
Korrekt!
Soweit ich weiß bekommen beide den Pflichtteil. Der nicht enterbte Sohn auf jeden Fall, aber beide müssen sich drum kümmern, das wird nicht automatisch überwiesen.
Auch der "ausdrücklich enterbte" Sohn hat den Anspruch auf seinen Pflichtteil.
Also können beide Söhne jeweils ihren Pflichtteil einfordern. Automatisch kriegt man das nicht, man muss es schriftlich einfordern.
Einer wurde ausdrücklich im Testament enterbt,
geht nicht, der Sohn hat Anspruch auf den Pflichtteil, das ist die Hälfte dessen, was ihm normal zusteht. Sohn 2 hat Anspruch auf seinen Teil.
geht nicht
Geht schon (§ 2503 (1) Satz 1 BGB nennt dies sogar als Voraussetzung für den Pflichtteilsanspruch). Ein Pflichtteil ist auch kein Erbteil.
Der Enzug des Pflichtteils muß im Testament ganz explizit genannt und begründet werden §2336 Abs 2 BGB. Also etwa so:
"hiermit entziehe ich xy den Pflichtteil weil er meine Mutter getötet hat."
danke für die Info. Die Witwe wird einmal als Universalerbin benannt und danach sollen die Enkel des einen Sohnes erben. Was bedeutet Pflichtteil vom Nacherbe? Von der Witwe dann den Pflichtteil? die Witwe ist die Stiefmutter ohne eigene Kinder und sie möchte ihr Vermögen dann ihren Nichten und Neffen hinterlassen, währenddessen der verstorbene Vater seine zwei leiblichen Söhne "überspringen" möchte und es seinen Enkeln hinterlassen möchte. Aber davor erst eben seiner Frau, der jetzigen Witwe.