Stiefmutter überträgt Stiefbruder Erbe meines Vaters?

10 Antworten

Wir kennen den genauen Wortlaut des Testamentes nicht. Du schreibst, Du seist lt. Testament der rechtliche Erbe deines Vaters, anderseits schreibst Du, dass deine Stiefmutter lt. Testament alles mit dem Eigentum deines Vaters machen kann, was sie will. Das widerspricht sich.

Vielleicht hat deine Stiefmutter ein Nutzungsrecht, z.B. in dem Haus des Vaters zu wohnen - also ein lebenslanges Wohnrecht. Dann dürfte sie nicht alles damit machen, was sie will (vermieten, verkaufen u.ä.), sondern lediglich darin wohnen.

Aber, wie gesagt, das war eine Vermutung ins Blaue, weil wir den genauen Wortlaut des Testamentes deines Vaters nicht kennen. 

Den einzig sinnvollen Rat, den man Dir geben kann, ist, such Dir einen neuen Anwalt für Erbschaftsangelegenheiten.

Nießbrauch wurde ihr zugeschrieben und ich bin im Testament meines Vaters der rechtmäßige Erbe. Allerdings hat mich mein Stiefbruder enterbt. Darf er mich enterben ?

@RMMk1999

Wenn sie bloß Nießbrauch hat, gehört es ihr nicht und sie kann es nicht vererben. Weder an deinen Stiefbruder, noch an sonstwen. Es ist deins. Du bist der Eigentümer, mußt aber die Nutzung durch deine Stiefmutter dulden. 

Nutzt sie es nicht mehr (durch ihren Tod), kannst Du als alleiniger Eigentümer damit machen, was Du willst, auch verkaufen.

Du könntest sogar schon heute verkaufen mit der Bedingung, dass deine Stiefmutter weiter den Nießbrauch hat.

Dein Stiefbruder kann nur vererben, was er besitzt. Da sind sowieso als erstes seine eigenen Kinder dran. 

Ist dein Vater verstorben? Das kannst du sein Testament lesen.

Entweder hat er ein gemeinsames mit seiner Ehefrau, in der sie als alleinige Vorerbin und du als sein Nacherbe eingesetzt bist.

Aber entweder ist sie darin befreite Vorerbin und darf demnach über das ererbete wie eigenen Vermögen frei neu verfügen, etwa ihren Sohn als Alleinerben einsetzen.

Oder dein Vater hat sein Testament geändert, womit deine ursprüngliche Erbeinsetzung eben nicht mehr besteht.

Dein Pflichtteilsanspruch verjährte drei Jahre nach Ende des Sterbejahres deines Vaters, so man von der Erbeinsetzung Kenntnis hatte oder haben konnte.

Dein Stiefbruder kann dich garnicht von seinem Nachlass enterben, da du daran garnicht erbberechtigt bist.

Und nun sortiere mal deine Gedanken und Fakten neu, damit man zielführend antworten kann.

G imager761


Mein Vater ist gestorben und das ist schon über zehn Jahre her.
In seinem Testament steht (immer noch, es liegt bei mir zuhause) dass sie unter Nießbrauch alles verwenden darf, ich aber der nachfolgende Erbe bin von ihm. Da sie nun auch 2006 gestorben ist sollte ich alles erben aber irgendwie hat mein Bruder alles geerbt und mich dann auch noch enterbt. In den Verhandlungen behauptete sein Anwalt, dass mein Testament nicht gilt und meine dann auch und haute ab. Also nochmal Stiefmutter Nießbrauch und ich Erbe

@RMMk1999

(immer noch, es liegt bei mir zuhause

da gehört es auch hin xD 

das hättest schon lange beim Amtsgericht Nachlass einreichen müssen. 

laut deinen Schilderungen bist du Erbe, deine Stiefmutter hat den Nießbrauch. Nießbrauch ist die Genehmigung zur Nutzung der Wohnung; eine Verfügungsgewalt ist da ausgeschlossen. 

@RMMk1999

Immer noch mangelt es dem Inhalt der Verfügung. Deinem widerholten Vortrag nach "sollte ich alles erben aber irgendwie hat mein Bruder alles geerbt" vermute ich immer noch, dein Vater hat testamentarisch seine Frau als alleinige Vorerbin und dich als seinen Schlusserben verfügt.

Bliebe in dem Fall noch nachzulesen, ob es sich hierbei um eine befreite Vorerbschaft deiner Stiefmutter handelt. In dem Fall durfte sie zugunsten ihres Sohnes anders verfügen und 3 Jahre nach deinem Nacherbfall wäre der Drops Pflichtteilsanspruch am väterlichen Erbe für dich gelutscht.

Ohnehin stünde dir am ererbten und auch am eigenen Nachlass der Stiefmutter keinerlei Erbrecht zu es sei denn, es gäbe eine gemeinsmaes Testament der Eheleute oder eine dich begünstigende Verfügung der Steifmutter.

Auch hierüber schweigst du dich aus. Wenn du dich dann noch weigerst, das Testament nach immerhin 6 Jahren zu lesen und dessen Inhalt hier widerzugeben, kann dir niemand zielführend weiterhelffen :-(

so wie myzyny03 und andere es schon sagen, "verfallen oder verjähren" Testamente nicht, auch wird jeder Anwalt und auch das Nachlassgericht bei der Testamentseröffnung auf die Pflichtteile hinweisen, gerade wenn es zahlreiche Personen in der Familie gibt, wo noch dazu unklar ist, ob verheiratet oder nicht, Kinder aus der Partnerschaft oder nicht, usw.. Dass eine Anwältin einen 17-jährigen "abzockt und abhaut", klingt auch nicht gerade ...

Wie gesagt ich bin der Son des Erben. Ich habe aus der Perspektive meines Vaters geschrieben samt Sie die Lage besser nachvollziehen können. Sie waren verheiratet ja. Aber Nießbrauch wurde ihr zugeschrieben und mein Vater ist im Testament meines Opas der rechtmäßige Erbe. Allerdings hat ihn sein Stiefbruder (der doch NICHT adoptiert wurde) enterbt. Darf er ihn enterben ?

@RMMk1999

1. wie du an all den Kommentaren siehst, war es nicht besser, dass Du (17) die Frage für Deinen Vater (Erbe) formulierst. Denn das löst mehr Verwirrungen aus. Gerade auch, weil so viele Lücken & Vermutungen drinne sind, Orthographie- & Grammatik-Fehler, etc..

2. "das Erbe welches meinem Vater nicht zugeschrieben wird, wird auch mir nicht zugeschrieben" stimmt. Aber auch sonst hast Du i.a. keine Anrechte, wenn Dein Grossvater verstirbt und Deine (Stief-) Oma noch lebt.

3. Auch wenn Du die Frage zum Niessbrauch in jede Antwort erneut reinkopierst, wird sie nicht wichtiger. Mit dem Nutzungsrecht kann Deine (Stief-) Oma im Haus wohnen oder es während ihrer Lebzeit anders nutzen ohne Eigentümerin zu sein und ohne das Recht weitergeben zu können. Bei "anteiligem Nießbrauch" (was bei einer Ehe/Partnerschaft wahrscheinlich ist) sähe es wieder anders aus. Daher (siehe 1.)

Was steht denn im Testament genau drin? Wenn deine Stifmutter alles erbt, dann kann sie damit machen was sie will. 

Wenn der Todesfall verjährt ist, dann kannst du eh nichts mehr machen.  

Nießbrauch wurde ihr zugeschrieben und ich bin im Testament meines Vaters der rechtmäßige Erbe. Allerdings hat mich mein Stiefbruder enterbt. Darf er mich enterben ?
Was hat es mit dem Todesfall auf sich ?

@RMMk1999

ich habe gerade gelesen, dass deine stiefmutter schon 10 jahre tot ist - da bist du mit deiner frage etwas arg spät dran.

dein stiefbruder darf nur über sein eigenes vermögen verfügen. er darf dir nicht etwas vorenthalten, was dir gehört.

aber welche ansprüche du hast, solltest du bei einem anwalt für erbrecht klären lassen.

@Schokolinda

nach 10 Jahren ist alles verjährt. Da bist du zu spät dran,.

Er schrieb meiner Stiefmutter zu, alles mit seinem Eigentum machen zu dürfen, bis sie stirbt.

also darf sie davon verkaufen, verschenken, versaufen, so viel sie möchte und kann.

geh zu einem anwalt für erbrecht und lasse dich beraten. wenn das testament verjährt wäre, hätte auch deine stiefmutter keinen anspruch.

Nießbrauch wurde ihr zugeschrieben und ich bin im Testament meines Vaters der rechtmäßige Erbe. Allerdings hat mich mein Stiefbruder enterbt. Darf er mich enterben ?