Kind unter 18 erbt Haus - wer muss es pflegen?

7 Antworten

Ob dein Stiefbruder wirklich Alleinerbe wäre, kann ich von hieraus nicht sagen. Wenn das aber so ist, dann muss er auch die Kosten für Instandhaltung etc bezahlen, wobei deine Mutter ihn vertritt, da er noch minderjährig ist. Da ihr auch die Vermögenssorge obliegt, ist es ihre Aufgabe, die Immobilie für ihren Sohn zu verwalten. Können die laufenden Kosten nicht bestritten werden, bleibt ja immer noch der freihändige Verkauf. Die Erbschaft ist also eher ein finanzieller Segen als ein Fluch. Zumal in Baden-Württemberg die Grundstückspreise (in der Regel) relativ hoch sind. Dabei sind natürlich noch andere Nachlassverbindlichkeiten zu berücksichtigen, wie z.B. die Kosten der Leukämiebehandlung, welche nicht vollständig bezahlt sein könnten.

Ein Haus generiert im Allgemeinen einen Ertrag, entweder über erzielte Miete oder über Zahlungen des Miteigentümers.

Gibt es Mieteinnahmen, sollte das Zahlen der Kosten für das Haus keine Sorgen bereiten.

Wohnt einer der Miteigentümer im Haus, hat dieser neben den Wohnnebenkosten, die auch ein Mieter zu tragen hätte, einen angemessenen Betrag für die Nutzung des Hauses an Deinen Stiefbruder zu zahlen.

Weigert sich dieser, muss der Vormund/ Deine Mutter eine Teilungsversteigerung betreiben. Das Haus wird dann versteigert und Dein Stiefbruder erhält 25% vom Erlös.

Der minderjährige bekommt eine sogenannten "kleinen" Vormund an die Seite gestellt, der sich ausschließlich um den Bruchteilsanspruch für das Mündel kümmert. Die Obhut über das Kind selber ist davon nicht berührt.

Meine Stiefmutter hat keinen Anspruch, weil dass Haus vor der Ehe schon in Besitz ihres Exmannes war.

Langsam langsam. Nach der gesetzlichen Erbfolge erbt die Ehefrau zu 25% und erhält 25% pauschalen Zugewinnausgleich. Beim pauschalen Zugewinnausgleich spielt es keine Rolle, wann das Vermögen erworben wurde. Insoweit würde, wenn der Vater kein Testament macht, die Ehefrau 50% erben und den Rest die Kinder zu gleichen Teilen.

In dieser Situation ist allerdings die Erstellung eines notariellen Testaments sinnvoll, selbst wenn darin nichts an den Anteilen geändert wird. Durch ein eindeutiges notarielles Testament kann man sich nämlich für die Abwicklung den sonst notwendigen Erbschein ersparen.

Wer muss dann dafür aufkommen, falls er wirklich stirbt?

Die Erben im Verhältnis ihrer Anteile.

Oder wird es verkauft und mein Stiefbruder bekommt 25% des Verkaufspreises ausgezahlt?

In der Regel wäre zunächstmal zu versuchen das Haus zu bewirtschaften, d.h. zu vermieten. Ein Verkauf ist zwar grundsätzlich möglich, allerdings muß dem das Familiengericht zustimmten.

Ja, sie müsste sich anteilig an den Kosten beteiligen. Hätte aber auch anteilig den Nutzen davon. Am Besten wäre es das Haus zu verkaufen und er bekommt seine 25% aus dem Gewinn. Notfalls wird es in einem Erbauseinandersetzungsverfahren versteigert. Und das Gericht nimmt die Verteilung vor. Das muss die Mutter einleiten, denn sie ist der Vormund.