Er werbt, Vater verstorben, 4 Tage später stirbt Stiefmutter?
Im Freundeskreis haben wir folgenden Fall, aber jeder hatte eine andere Meinung, weißt jemand mehr? Folgender Fall: Vater hat 2 Kinder, er ist in zweiter Ehe verheiratet, diese Frau ist die Stiefmutter seiner Kinder und hat ein eigenes Kind. Es ist Grundbesitz vorhanden. Der Vater hat ein Testament in dem steht das seine beiden leiblichen Kinder zusammen das Haus erben, die Stiefmutter wird nicht erwähnt. Das Haus war vor der Heirat mit der Stiefmutter bezahlt und alleiniges Eigentum des Vaters. Vor der Testamentseröffnung stirbt auch die Stiefmutter plötzlich. Wer erbt jetzt? Meine Freundin ging davon aus, das sie das Haus gemeinsam mit ihrem Bruder alleine bekommt und die Stiefmutter nichts, da das Haus nicht im Zugewinn war. Falls das aber nicht so ist, wenn die Stiefmutter einen Pflichtteil von 25 % erhält, bekommt den nun nach dem Tod seiner Mutter der Sohn (also der Stiefbruder)?
3 Antworten
Der Stiefbruder bekommt den Pflichtteilsanspruch seiner Mutter, aber der ist nur 1/8 (zuzügl. ggf. Zugewinnausgleich), siehe hier: https://www.erbrecht-papenmeier.de/pflichtteil/pflichtteilsrechner.php
Zugewinn ist nur bei Scheidung ausschlaggebend.
Im Todesfall erben Ehegatte und leibliche Kinder des Erblassers zu gleichen Teilen, also je 50%. Da der Vater seine Kinder als Erben für das Haus eingesetzt hatte, bekommt die Ehefrau nur den Pflichtteil - also 25%. Da sie nach dem Vater starb, erbt ihr Sohn ihren Anteil.
wenn die Stiefmutter einen Pflichtteil von
25 % erhält, bekommt den nun nach dem Tod seiner Mutter der Sohn (also
der Stiefbruder
Genau so:
Ehegatten erben immer hälftig neben den Kinden der Erblassers plus Voraus an Haushaltsgegenständen (Familienauto).
Und haben demnach bei Enterbung einen Pflichtteilsanspruch von 1/8 plus pauschalierten Zugewinn 1/4 = 3/8 des Reinnachlasses gegen die eingesetzten Erben.
Insofern gehören den leiblichen Kindern des Mannes 5/8, dem Stiefbruder 3/8 aus dem Pflichtteilsanspruch seiner Mutter an dem, was nach Abzug der (auch hälftig gemeinsamen) Schulden und Bestattungskosten vom Vermögen des Ehemannes übrig bliebe.
G imager761
verstehe ich das jetzt richtig? mache mal ein Beispiel dazu.
aus einem betrag von 20.000 ohne den pauschaliertem Zugewinn
vor dem Tod der Stiefmutter hätten die lieblichen Kinder zusammen 15.000 bekommen und die Stiefmutter ihren Pflichtanteil von 5000
nach dem Tod der Stiefmutter
kommen die leiblichen Kinder 17.500 und der Stiefbruder 2.500