Hallo! Darf das Finanzamt eine Steuerschuld (Umsatzsteuer) trotzdem mein P-Konto pfänden?

4 Antworten

Das Finanzamt, sowie jeder sonstige Gläubiger, außer Unterhaltsberechtigte, dürfen bis zur Pfändungsfreigrenze pfänden. Die Bank als Drittschuldner, muss dem Gläubiger den Pfändungsschutz anzeigen. Das Finanzamt darf nicht bessergestellt werden, als jeder andere Gläubiger. Es darf sogar Guthaben auf dem P-Konto gesammelt werden, allerdings nur in Höher der Pfändungsfreigrenze. Was darüber hinaus geht, geht an den Gläubiger.

Ja das dürfen sie sehr wohl, die dürfen alles pfänden

Alles nicht ,der Freibetrag bleibt, das sind 1045 €.

Vanessa: Diese Antwort ist echt platt und inkompetent!

Es spielt keine Rolle wie lange ein P-Konto besteht.

Du musst wissen: Ein P-Konto schützt generell NICHT vor einer Pfändung.

Es garantiert dir nur einen gewissen, monatlichen Betrag, der nicht gepfändet werden darf.

Pro Monat stehen dir mindestens 1.045,04 € zu, die nicht gepfändet werden dürfen.

Solange dir pro Monat immer mindestens 1.045,04 € zustehen, ist alles gut. Wenn du natürlich nur Einkommen in Höhe von 700 € hast, stehen dir auch nur 700 € zu.

Aber gepfändet werden darf ein P-Konto immer.

Ja dürfen sie ,aber durch dein P- Konto hast du einen Freibetrag von 1045 €, und das Geld ist unpfändbar, egal von wem gepfändet wird.