Darf das Finanzamt im Auftrag Dritter das Konto pfänden?

3 Antworten

Das Finanzamt bzw. die Stadt dürfen im Auftrag der GEZ pfänden. Die treiben auch teilweise für Versicherung ein.

Was hat das Finanzamt überhaupt mit den Rundfunkgebüren zu tun.Die haben doch ihre Inkassos,echt habe ich so noch nie gehört.Hört sich eher an als das das Finanzamt Drittschuldner ist ,und solltest du bei deiner Steuerklärung Geld zurück erhalten ,das die das an die weitergeben müssen und nicht an dich.Anderst kann ich mir das nicht vorstellen.

Eigentlich nichts. Leider bedient sich die GEZ dieser Maßnahmen bei den standhaften Verweigerern. Da kann dann schon einmal ein Brief vom Finanzamt oder der Stadt kommen. Hat mit meiner Steuer leider nichts zu tun. Eigentlich unverschämt, wo die Rundfunkanstalt sich doch vehement dagegen wehrt, die Zwangsgebühr als Steuer zu bezeichnen.

Du kannst nur widersprechen, wenn die Forderung nicht rechtmässig ist - z. B. jemand anders in Deinem Haushalt schon nachweislich zahlt.

Vielen Dank, aber der Streit mit der GEZ ist ein anderer. Aus formalen Gründen kann ich durchaus widersprechen. Siehe Urteil des Tübinger Gerichts (Januar 2015). Mir geht es eher um die Frage der Pfändung. DARF das Finanzamt rechtlich im Auftrag Dritter pfänden?

@Gerneso

Super, danke für den Link. Dann kümmere ich mich mal um eine Vollstreckungserinnerung, da das Schreiben tatsächlich den genannten Formfehler (und weitere) enthält. Zudem haabe ich die Bescheide ja nie erhalten und glücklicherweise ist die Gebühreneinzugszentrale bzw. noch konkreter die Landesrundfunkanstalt in der Nachweispflicht, dass diese zugestellt wurden!