Steuerschätzung,Konto- und Lohnpfändung, Steuererklärung, Kontoauszüge der letzen 5 Jahre?

6 Antworten

Das wichtigste ist, dass du dich mit dem Finanzamt in Verbindung setzt. Du solltest aber bei der Wahrheit bleiben.. einmal schreibst du, du hättest die Belege verloren und dann schreibst du, "Ich habe die Belege nicht verloren, aber das ist eine andere Geschichte".

Wie auch immer, wenn du willst, dass das Finanzamt den Gewinn noch abändert, dann musst du denen das darstellen.

Fiktion, du hast tatsächlich keine Belege mehr. Du kommst aber noch an die Bankunterlagen ran. Dann kannst du eine "grobe" Gewinnermittlung machen. Anhand der Kontobewegungen die Einnahmen bzw. Ausgaben darstellen.

Wenn dann ein niedriger Wert, als der geschätzte herauskommt, kannst du damit zum Finanzamt gehen (gehen ist hier wörtlich gemeint, mache dann einen Termin aus) und lege den Fall dar, ev. lassen die sich auf eine Berichtigung ein.

Wichtig, wenn du nicht mehr an die Belege kommst, wenn du nicht eine "grobe" Gewinnermittlung zustande bekommst, dann wirst du wohl mit den Schätzungsbescheiden leben müssen. Aber setzte dich auch dann mit dem Finanzamt in Verbindung. Erläutere denen warum es dir nicht möglich ist eine Gewinnermittlung bzw. Steuererklärung einzureichen. Wenn du das Finanzamt überzeugen kannst, werden die zumindest bei der Anmahnung der Steuererklärungen dich in Ruhe lassen.

Zum Thema pfänden: Das Finanzamt kann nur den Betrag pfänden, der ihnen im Rahmen der Pfändungstabelle zusteht. Die können sich trotzdem an deinen Arbeitgeber bzw. dein Bankkonto halten. Der Arbeitgeber zahlt dann sowieso nur im Rahmen der Pfändungsfreigrenzen. Beim Konto musst du dann den Weg übers P-Konto gehen.

Hi! Oh Mann, manche Dinge brauchts echt nicht. Steuerlich kann ich zwar eine Meinung sagen, aber das hilft Dir nicht weil ich kein Steuerberater bin. Dafür kann ich aber zum Thema Auszüge etwas sagen: mindestens 6 Jahre, die meisten Banken heben 10 Jahre Unterlagen auf, kannst Du Dir Kontoumsätze heraussuchen und bestätigen lassen. Das Stichwort dafür sind Umsatzübersichten - die müssten langen. Einzelne Kontoauszüge wird man eher nicht in grossem Umfang nacherstellen - das ist viel zu teuer. Mit den genannten 10 Euro pro Jahr wirst Du aber nicht hinkommen befürchte ich, weil das alles manuell gemacht werden muss. Und: aus dem Umsatz müssen die Absenderangaben des Auftraggebers zu erkennen sein. Ob man das bei der Übersicht so sieht musst Du nachfragen, anderenfalls muss der Beleg dazu noch gesucht werden. Ein Weg zur Bank bleibt Dir da nicht erspart um das zu klären. Hilfreich ist auf jeden Fall jede Rechnung, die Du evtl. Über die Auftraggeber zusätzlich noch auftreiben kannst. P-Konto ist hier auf jeden Fall angebracht aber auch da musst Du mal mit der Bank sprechen, da damit oft verbunden ist, dass Limite, Karten, onlinebanking usw. gesperrt wird. Viel Erfolg bei Deinen weiteren Bemühungen. Gruss

Wenn Du Dir den Steuerberater nicht leisten kannst aber halbwegs clever bist, dann kannst Du auch in dieser Situation vieles selbst erledigen. Dafür kann ich dir am besten das hier empfehlen: http://www.der-karriere-shop.de/die-macht-des-steuerzahlers-profitipps/

Diese Investition macht sich mehr als bezahlt!

Welches Datum haben die Steuerbescheide?

Wenn schon Kontenpfändungen vorliegen, dürften die Steuerbescheide eigentlich schon rechtskräftig sein, denn die Pfändungen erfolgen üblicherweise erst, wenn innerhalb der Fälligkeit keine Zahlung erfolgt ist.

Es gibt dann für Dich nur eine Möglichkeit: Die Steuerbescheide sind unter dem Vorbehalt der Nachprüfung ergangen.

Wenn nicht und die Steuerbescheide sind - von heute her gesehen - vor dem 24.4.2015 datiert, hast Du keine Möglichkeit, eine Minderung der Steuerschuld zu erreichen.

Hefti15  28.05.2015, 02:02

Schätzungsbescheide sind immer unter dem Vorbehalt der Nachprüfung. 

Nur in Ausnahmefällen wird das Finanzamt diesen Vorbehalt aufheben. In fast allen Fällen lässt das Finanzamt den bestehen.

Ja das ist blöd gelaufen bei dir ,als Selbstständiger ,da macht das Finanzamt das schon ,das sie wenn du nicht deine Steuererkärung abgibst das du geschätzt wirst.Ja es können schon Lohn und Konto gepfändet werden ,nur aber gibt es da auch Freigrenzen ,was du an Geld behalten darfst.Ich hoffe doch du hast dein Konto in ein P- Konto umgewandelt ,wenn nicht ,dann mache es.