Parkendes Auto minimal berührt?

10 Antworten

es ist ja deine einschätzungen, dass da NICHTS dran gekommen ist - normalerweise musst du dort warten, bis der besitzer des fahrzeuges wiederkommt. der mensch der dich dabei beobachtet hat kann dich theoretisch anzeigen, da du ja offensichtlich den "unfall" bemerkt hast und dich dann quasi aus dem staub gemacht hast. ich hatte genau den selben vorfall auch mal, wo ich allerdings beim vorwärts einparken gegen die anhängerkupplung eines anderen gestoßen bin grummel natürlich war an dem anderen pkw nichts dran, bei mir eine winzige delle im nummernschild. mich hatten dabei aber auch ein ganzes café gesehen vor dem das war und mir blieb nichts anderes übrig, als die polizei anzurufen, die haben sich das dann eben schnell angeschaut, haben befunden, dass da nichts passiert ist und somit keine verwarnung, keine strafe, nichts. (war damals auch noch in der probezeit!!)

Unfallflucht kann man nur begehen, wenn es ein "schadensausllösendes Ereignis" gibt. In Deinem Fall gab es zwar ein Ereignis, aber keinen Schaden - und damit auch keinen Unfall. Von uns war keiner dabei, deshalb kann man nicht sagen, ob Du davon ausgehen mußtest, daß ein derart heftiger Einschlag auch einen Schaden verursacht hat. DANN allerdings hättest Du warten oder die Polizei zur Feststellung Deiner Personalien rufen müssen. Auch, wenn äußerlich nix zu sehen war und beispielsweise Stoßstangenhalter gebrochen sind.

Hallo,

wollte mich nochmal und euch mitteilen was ich gemacht hab,

als ich an meinem Auto nach Feierabend war, habe ich dort an das "angerempelte" Auto einen Zettel mit meinem Namen und meiner Telefonnummer hinterlassen mit der Bitte das er / sie sich meldet..

Ich denke das ist die fairste Lösung, da ich nicht meinen Lappen durch so eine "Lapalie" verlieren will, sowas passiert einfach.. Bis jetzt hat sich noch niemand gemeldet und evtl hab ich ja Glück und es macht auch keiner...

Aber es war für mein Gewissen auch einfach das Beste...

Danke für eure doch zum Teil sehr unterschiedlichen Antworten :-) ! Ich hoffe so bin ich wenigstens einigermaßen auf der "richtigen" Seite.. Da mich ja auch noch wer gesehen hat..

Gruß und danke, Pascal !

Wenn da nix war, wird es die Person dem das Auto gehört auch nicht weiter interessieren. Du hast ja nachgesehen, wenn da nix war, war da nix, Ende.

RatsucherZYX  17.09.2012, 10:16

......kann ja sein, bleibt nur noch die Fahrerflucht, denn der Verursacher kann nicht entscheiden, ob da nichts beschädigt war.

firepower  17.09.2012, 10:23
@RatsucherZYX

Mach den Leuten keine Angst! Das ist völliger Blödsinn! Wenn objektiv kein Schaden erkennbar ist, ist da auch nichts. Dann muss der "Geschädigte" ertsmal beweisen, dass ein verzogener Rahmen (was von Außen schwer erkennbar ist) von diesem kleinen Parkrempler kommt. Merkste was???

Cavalierchen  17.09.2012, 10:32
@firepower

Oft ist auf dem ersten Blick für den Laien kein Schaden zu erkennen und in der Werkstatt zeigt sich ein erheblicher Schaden!

firepower  17.09.2012, 10:56
@Cavalierchen

Das denke ich auch, ich denke bei nem Anrempeln mit vielleicht 3 km/h sollte zumindest ne neue Front inklusive Lackierung drin sein, ausgeführt natürlich bei der befreundeten Kfz Werkstatt in irgendeinem Hinterhof. Glaubst Du das selber, was Du hier schreibst? Wir reden hier nicht von nem Auffahrunfall an der Ampel, bei dem äußerlich kein Schaden zu erkennen ist!!!

Cavalierchen  17.09.2012, 11:11
@firepower

Ich wurde erst letzens Zeuge von einem Parkrempler. Da ist auch ein Schaden entstanden und der Verursacher ist weitergefahren!

Dein füherschein ist durch die Aktion absolut nicht gefähdet sowas kann jedem mal passieren! wenn du die möglichkeit hast den Halter des Fahrzeuges schnell zu ermitteln (Auto steht vor Wohnhaus oder gehört jemandem von deiner Arbeit etc.) würde ich es sagen und ihm zeigen. Wenn da nix zu sehen ist wird man dir dafür ja keinen Vorwurf machen. Und wenn doch was sein sollte bezahlt es die Versicherung ;)