Auto in Garage eines Miethauses rückwärts einparken nach Abmeldung erlaubt?

13 Antworten

Ein abgemeldetes Fahrzeug darf nur auf privaten Grundstücken abgestellt werden.

Ein Abstellen auf öffentlichen Verkehrsflächen ist nicht zulässig.

Was nun für die Garage des Mietshauses gilt, weiß ich nicht. Handelt es sich denn dabei um deinen eigenen Stellplatz, den du mitgemietet hast?

Oder könnte auf dem Platz auch jemand anders stehen, weil er nicht dir gehört.

Hier steht übrigens auch was zu dem Thema:

http://www.derwesten.de/auto/recht-und-verkehr/abgemeldetes-auto-parken-wo-ist-es-erlaubt-wo-nicht-id8378136.html

Ja, es ist mein Parkplatz, auf dem sonst niemand steht.

ja dabei gehts nur um die Verschmutzung der Wand durch Abgase, Eure Nachbarn haben aber anscheinend Angst, dass Ihr den anderen vormacht, rückwärts zu parken und es dann einige nachmachen. Schreibt doch ein Schild, dass ihr in die Frontscheibe gut lesbar legt "Bitte nicht nachmachen - Fahrzeug ist abgemeldet und verursacht KEINE Abgase!"

Diese Schilder bringt der Vermieter bzw. Eigentümer der Garage an, um beispielsweise eine Verschmutzung der Wand durch Abgase zu vermeiden. Damit spricht er den Mietern zunächst einmal im Rahmen des Mietverhältnisses eine Weisung aus. Daher würde ich zunächst einmal die Situation mit Deinem Vermieter besprechen und nicht unbedingt auf Deine ach so rück-sichtsvolle Nachbarin hören. Denn Dein Vermieter ist Dein Vertragspartner und nicht Deine Nachbarin. Damit bist Du immer auf der sicheren Seite.

Tu dein Auto sorum rein wie du magst.... ich habe, als ich vor kurzem in Deutschland war, das Schild zum ersten mal gesehen... ich habe mich trotzdem rückwärts reingestellt....

Traurig, dass du dich auch noch damit brüstest anderer Leute Eigentum mit deinen Abgasen zu verschmutzen. Zudem kann der Eigentümer eines Parkplatzes durchaus bestimmen wie auf diesem Platz geparkt werden darf.

@Aliha

Moderne Autos haben Partikelfilter..... äääääähhh.... und die machen nichts mehr dreckig....

@malwiederhops

Binde mal ein Tuch um den Auspuff und fahr 5 km nach einem KAltstart, dann siehst Du die Abgase auch.

@holgerholger

Nachdem man weder 5 km vor der Wand steht noch die Wand umwickelt um den Auspuff ist, ist der Kommentar nett, korrekt und in der Sache falsch. Ein Abgasklasse 4-5 da kommt nix mehr raus was Wände färbt.

Ob ein Auto vorwärts oder rückwärts eingeparkt wird ist rechtlich egal. Sowas wird nur privatrechtlich geregelt, wenn die Wand nicht durch Abgase verdreckt werden soll oder Abgase durch irgendwelche Leitungen in andere Räume eindringen können.

Schlimmstenfalls kann dich also der Eigentümer auf Schadenersatz verklagen. Dazu muss aber erst einmal ein Schaden nachgewiesen werden.