Unfallflucht bei einer Laterne?

6 Antworten

JUP - nennt sich Unfallflucht. https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-strafe/

kommt auf die Summe an, kann sich auch im Bagatellbereich bewegen - ne ordentliche Strafe gibt es trotzdem.

Ich wusste jetzt nicht ob ich die Polizei rufen muss

in so einem Fall IMMER

Ja! Du wirst eine Anzeige wegen Unfallflucht bekommen. Es ist ein Schaden an der Laterne entstanden.

Kentiko12 
Fragesteller
 07.10.2018, 12:37

Was kann mir drohen?

ronnyarmin  07.10.2018, 12:38
@Kentiko12

Führerscheinentzug, eine Geldstrafe, eine Nachschulung

Mignon5  07.10.2018, 12:38
@Kentiko12

Auf jeden Fall ein Entzug der Fahrerlaubnis. Abgesehen davon hängt es davon ab, ob du schon verkehrsrechtlich vorbestraft bist, ob Jugend- oder Erwachsenenstrafrecht anwendbar ist.

Kentiko12 
Fragesteller
 07.10.2018, 12:42
@ronnyarmin

Nein, habe mir gerade den Bußgeldkatalog angeschaut.

ronnyarmin  07.10.2018, 12:45
@Kentiko12

Was hast du da herausgefunden? Deine Vorgeschickte kennt hier übrigens Niemand, daher kann die Antwort nur die maximalen Konsequenzen beinhalten.

Hi,

Ich bin noch in der Probezeit, kann mir da was passieren?

Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort (§ 142 StGB) ist eine Verkehrsstraftat und ein A-Verstoß - mindestens drohen dir ein Aufbauseminar für Fahranfänger und eine Verlängerung der Probezeit, zusätzlich zu strafrechtlichen Konsequenzen.

Im Extremfall wäre auch der Entzug der Fahrerlaubnis möglich (§ 69 StGB), bei diesem Sachverhalt aber eher unwahrscheinlich.

Ich wusste jetzt nicht ob ich die Polizei rufen muss und bin demnach wieder in mein Auto gestiegen und bin weg gefahren.

Du hättest die Polizei rufen müssen.

LG

Ich bin noch in der Probezeit, kann mir da was passieren?

Selbstverständlich - da kommen sogar eine ganze Menge an Folgen und "Problemen auf Dich zu :

https://www.bussgeldkatalog.org/fahrerflucht-probezeit/#die_konsequenzen_von_unfallflucht_in_der_probezeit

Der Tatbestand der Fahrerflucht ist in § 142 Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Dort droht der Gesetzgeber Unfallflüchtigen mit einer Geldstrafe bzw. einer dreijährigen Freiheitsstrafe.

https://dejure.org/gesetze/StGB/142.html

Dadurch dass der Führerschein auf Probe besteht, zieht Fahrerflucht zusätzlich die verkehrsrechtlichen Konsequenzen eines A-Verstoßes nach sich. Bei einem einmaligen Vergehen verlängert sich entsprechend die Probezeit auf vier Jahre und es kommt zur Anordnung, an einem Aufbauseminar teilzunehmen.

Desweiteren kommt die Regressforderung der KFZ-Versicherung auf Dich zu:

https://www.toptarif.de/kfz-versicherung/wissen/fahrerflucht-versicherung/

Kann der Verursacher ausfindig gemacht werden, so zahlt seine Haftpflicht. Da er aber seinen Versicherungsschutz durch Fahrerflucht verloren hat, wird diese anschließend Regressforderungen an ihn stellen – es wird teuer für den Schadensverursacher.

Fazit : dieser Fehler wird Dich sehr teuer zu stehen komm.

alarm67  07.10.2018, 13:01

Was auch richtig so ist!

Unwissenheit schützt halt nicht vor Strafe.

Dann ruft man im Zweifel halt die Polizei an.

Ja, Strafe fällt bei Unfallflucht sehr empfindlich aus, bis zum Führerscheinverlust.

Ganz schön dämlich!

Im Zweifel ruft man halt selbst die Polizei.

Je nachdem wie groß der Schaden am Auto/Laterne ist, könntest Du dich darauf berufen, dass Du das nicht mitbekommen hast.

Bist Du natürlich vor Ort ausgestiegen und hast Dir das alles angeschaut, was der Zeuge gesehen hat, zieht das nicht mehr.

Generell ist auch eine Selbstanzeige innerhalb von 24 Stunden möglich, was bei Dir scheinbar entfällt, weil bereits eine Anzeige vorliegt.

Kentiko12 
Fragesteller
 07.10.2018, 12:41

Das ist in der Nacht heute passiert.

alarm67  07.10.2018, 12:44
@Kentiko12

Fahre zur Polizei und zeige Dich selbst an, jetzt! 😎

ronnyarmin  07.10.2018, 12:55
@alarm67
Jemand hat das gemeldet also ein Nachbar von uns

Damit dürfte es zu spät sein.

alarm67  07.10.2018, 12:59
@ronnyarmin

Weiß ich, schreibe ich ja oben in meiner Antwort, aber der FS gibt ansonsten keine Ruhe! 😉

wilees  07.10.2018, 12:59
@Kentiko12

Und - diese Nacht ist seit spätestens heute morgen um 6.00 Uhr beendet. Jetzt haben wir 13.00 Uhr - für eine Selbstanzeige ist es zu spät.