Parken verboten - auch gegenüber dazu schreiben ist das Legal und Rechtens?
Hallo, wir haben eine Einfahrt und am Tor steht Parken verboten. So, nun ist es seit einer Weile parkt ein fremdes Auto immer gegenüber vom Tor. Da kommt kein Auto durch, eben Beobachtet. Also Links parkt ein auto , dann rechts, dann wieder links. Dürfen wir dann auf unser Gelbes Parken Verboten Schild drauf schreiben Auch Gegenüber bzw Ein neues Schild mit der Aufschrift Parken verboten - Auch gegenüber kaufen und es dahin machen? Oder braucht man da eine Zustimmen vom Bürgermeister oder Ähnliches? Lg
6 Antworten
Die Straßenverkehrsordnung regelt diese Situation ganz zweifelsfrei. Schaust Du ganz einfach § 12 Absatz 3 Punkt 3 der StVO: http://www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/stvo_2013/gesamt.pdf Auf schmalen Straßen hat ein gegenüber einer Ausfahrt parkendes parkendes Fahrzeug nichts zu suchen!
Also darf ich das auf mein Schild schreiben? Auch Gegenüber freihalten?
Hallo M0F4FR3AK,
die privat angebrachten Schilder mit dem Hinweis "Parken verboten" gelten nicht als bindende Verkehrsschilder, sondern sind mehr oder weniger nicht weiter als ein Hinweis auf die Ausfahrt.
Das was ausschlaggebend ist der folgende Paragraph den ich hier auszugsweise anführe und die entsprechende Stelle fett markiere.
§ 12 StVO - Halten und Parken
(1) Das Halten ist unzulässig
- an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen,
- im Bereich von scharfen Kurven,
- auf Einfädelungs‐ und auf Ausfädelungsstreifen,
- auf Bahnübergängen,
- vor und in amtlich gekennzeichneten Feuerwehrzufahrten.
(2) Wer sein Fahrzeug verlässt oder länger als drei Minuten hält, der parkt.
(3) Das Parken ist unzulässig
- vor und hinter Kreuzungen und Einmündungen bis zu je 5 m von den Schnittpunkten der Fahrbahnkanten,
- wenn es die Benutzung gekennzeichneter Parkflächen verhindert,
- vor Grundstücksein‐ und ‐ausfahrten, auf schmalen Fahrbahnen auch ihnen gegenüber,
- über Schachtdeckeln und anderen Verschlüssen, wo durch Zeichen 315 oder eine Parkflächenmarkierung (Anlage 2 Nummer 74) das Parken auf Gehwegen erlaubt ist,
- vor Bordsteinabsenkungen.
Wenn Eure Straße also so eng ist, dass Ihr die Einfahrt nicht problemlos verlassen könnt, weil Jemand gegenüber parkt, könnt Ihr die Polizei oder das Ordnungsamt informieren, damit diese sich der Sache annehmen und notfalls Fahrzeuge die Euch beim einfahren und Verlassen Eures Grundstückes behindern abschleppen lassen.
Dürfen wir dann auf unser Gelbes Parken Verboten Schild drauf schreiben Auch Gegenüber bzw Ein neues Schild mit der Aufschrift Parken verboten - Auch gegenüber kaufen und es dahin machen?
So ein Schild könnt Ihr selbstverständlich kaufen und auch dort anbringen, nur hat dieses Schild wie gesagt keine rechtliche Bindung.
Rechtlich Bindet sind nur die Zeichen 283 StVO, absolutes Haltverbot und Zeichen 286 StVO, eingeschränktes Haltverbot
Schöne Grüße
TheGrow
Nein, wer an verbotener Stelle parkt, muss damit rechnen, dass das Ordnungsamt oder die Polizei das Fahrzeug abschleppen lässt. Die Kosten des Abschleppens, die je nach Ortschaft schon mal 300,- Euro betragen können muss derjenige bezahlen der abgeschleppt wurde. Dazu kommt noch die Ordnungswidrigkeitenanzeige die noch zusätzlich zum Abschleppen gelt kostet.
Lediglich, wenn selber an ein Abschleppunternehmen den Abschleppauftrag vergebt, müsst Ihr die Kosten selber tragen, könnt diese aber vom abgeschleppten wieder einfordern.
Ich würde dementsprechend trotzdem immer die Polizei oder das Ordnungsamt informieren, so dass Ihr nicht das Kostenrisiko tragen müsst.
Dürfen wir mit Kreide auf der Straße schreiben , dass man da nicht parken soll?
Soweit ich weiß, gibt es kein bundeseinheitliches Gesetz, was das beschreiben der Straße verbietet, kann mir aber gut vorstellen, dass es örtlich begrenzte Gemeindeverordnungen gibt, die das verbieten.
Bin in der Frage bezüglich der Kreide etwas überfragt und kann hier keine Antwort geben, bei der ich hundertprozentig weiß, dass die stimmt
OK. Danke Trotzdem! Schönen Abend
Gelbe Schilder beim Baumarkt kaufen und anbringen und auch gegenüber an der Stelle die frei bleiben muss . 3 Schilder zur Auswahl . ca, 3 Euro eins im Baumarkt . Man braucht dafür keine Genehmigung ausser es sind Straßenschilder .
Ein Verkehrszeichen muss gewidmet werden. D.h. Nur die zuständige Behörde ( meist das Ordnungsamt ) darf VZ aufstellen.
Du kannst auf das Schild schreiben, Wozu Du Lust hast. Das hat ja keine Gültigkeit.
Nicht?
Nein. Ein Schild was Du Privat aufstellst, ist rechtlich geshen gar nicht da, Die Straßenverkehrsordnung Regelt den Rest. Wenn Du ein Parken Verboten an deiner Einfahrt aufstellst, ist das lediglich ein Hinweis.
Ok
Noch mal zum schmunzeln eins. Schönen Abend.
LG Rockuser.
http://www.fakeblog.de/wp-content/uploads/2012/01/ausfahrt_freihalten.jpg
Gleichfalls
Danke! Kostet das für uns, wenn wir das Oamt einen Abschleppen lassen?