Darf man seine eigene Einfahrt versperren?

3 Antworten

Die Parkplätze, welche über die Einfahrt zu erreichen sind, gehören zu dem Privatgrundstück, wenn ich es richtig verstanden habe (öffentliche Parkplätze sind gewöhnlich nicht so beschaffen, daß man sie nur über private Einfahrten erreichen kann, denn dies erforderte ein Wegerecht) und stellen damit Stellplätze für den Eigentümer oder die Mieter dar. Selbst ohne Schild dürftest Du diese Parkplätze dann grundsätzlich nicht nutzen.

Eine eigene Einfahrt darf man, sofern nicht auf öffentlichen Grund, mit einem Tor, einer Schranke o.ä. sichern (bei Feuerwehrzufahrten ist dies zu beachten), warum dann nicht mit einem Schild? Er darf somit die Einfahrt mit einem Schild versperren und das Entfernen und Befahren der Einfahrt wäre nur dann zulässig, wenn ein Recht auf einen der Stellplätze vorläge.

Das Schild befindet sich halt eben mitten auf dem öffentlichen Grund und die Plätze, auf die man sich dann nicht stellen kann, sind ebenfalls auf dem öffentlichen Platz. Es geht sich alles komplett um öffentliches Gelände.

Wenn es öffentlicher Grund ist und keiner behindert wird ist das erlaubt was du machst. Wenn es sein privat Grund ist, dann logischerweise nicht.

Ich weiß jetzt nicht genau, ob es persönlich ist, jedoch steht da, wo sein Schild immer ist, auch der Markt und es ist ja nicht eingezäunt oder so.

Darf er denn auf öffentlichem Gelände einfach ein Schild stellen?

@BluePalace

Auf öffentlichem Gelände darf er ein Schild nur aufstellen, wenn er dafür eine Genehmigung besitzt.

Das Fehlen eines Zaunes macht es zwar schwer bis unmöglich, hier im Falle des mutmaßlich unberechtigten Parkens auf Privatgrund Hausfriedensbruch anzudenken, aber es war ja auch nicht die Frage, ob es strafrechtlich relevant sei. Weiterhin entscheiden bleibt, ob die Stellplätze sich auf Privatgrund befinden, eine Einfriedung ist nicht erforderlich.

Hab mal ein Bild gemacht.

Die gekritzelten Vierecke sind Autos, die parken und die roten sind die, die auf Grund des Schildes nicht Parken können.

Das, was blau umrandet ist, ist der Platz, auf dem der Markt steht.

Ich hoffe, dass es so besser verständlich ist. :D

 - (Parkplatz, einfahrt)

So ist es wirklich verständlicher, auch wenn noch zu klären wäre, ob die durch das Schild nicht nutzbaren Flächen überhaupt als Parkplätze eingerichtet sind. Auch ist die Frage, ob diese Zufahrt inkl. der freien Plätze für Rettungsfahrzeuge vorgesehen ist, was aber dann eher eine Schildaufstellung von staatlicher Seite wahrscheinlich machte.

Ich denke, daß hier eine Genehmigung der Gemeinde vorliegt und die Flächen nicht als Parkplätze ausgewiesen sind. Ist es eine Grünfläche? Wenn ja, wäre das Parken dort selbst eine OWi. Wenn es noch gewidmete Straßenfläche ist, gilt Bundesverkehrsrecht,
TBNR 102118, § 2 Abs. 1, § 49 StVO; § 24 StVG; 2 BKat,
wenn nicht, wäre dann Landesrecht anzuwenden, z.B. wegen unzulässiger Benutzung einer öffentlichen Grünanlage.

@PolluxHH

Ach ja ... es gibt Entscheidungen, daß ein neben dem Gehweg befindlicher Grünstreifen, der nicht baulich abgetrennt ist, zum Gehweg zählt, so OLG Köln, VRS 93 452, bestätigt durch das OLG Düsseldorf. Du siehst, daß immer noch ein paar Fragen offen wären :D.

@PolluxHH

Ich weiß nicht, ob das offizielle Parkplätze sind. Es ist einfach ein kleiner Platz mit Bäumen, wo Autos parken.

Ob es für Rettungsfahrzeuge vorgesehen weiß ich auch nicht, es befindet sich jedoch nirgendwo ein Schild mit der Aufschrift "Feuerwehreinfahrt" oder ähnliches.

Grün ist es da gar nicht, das ist komplett bepflastert, nur um die Bäume ist wegen den Wurzeln immer etwa 2 Meter Erde gelassen. Jedoch ohne Rasen, einfach nur braune Erde.