Parken vor Hauseingang

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Ist mir klar, aber für alles Bedarf es doch einer Rechtsgrundlage, und die würde ich gerne erfahren.

Wenn diese als Einfahrten gekennzeichnet sind, ähnlich einer Garageneinfahrt, dann darf man dort nicht parken.

Ein Tor ist m.E. noch kein Grund dort nicht zu Parken wenn das Parken auf öffentlichem Grund statt findet. Erst wenn der Borstein abgesenkt ist besteht eine Zufahrt zu einem Grundstück wo das Parken nicht gestattet ist. Eine Nachfrage oder ein Ortstermin mit dem Ordnungsamt bringt Klarheit.