Falschrum durch die Einbahnstraße

3 Antworten

Die Hauptschuld liegt sicher bei dem, der in die falsche Richtung gefahren ist. Man kann aber eine Teilschuld tragen, wenn man die normalen Vorsichtsregeln beim Verlassen einer Einfahrt nicht berücksichtigt.

Auch wenn's schon alt ist, noch eine Antwort, weil m. E. die richtige noch nicht dabei war:

Du erwähnst ein "Durchfahrt verboten"-Schild - ich gehe davon aus, dass Du "Einfahrt verboten" (rotes rundes Schild mit weißem Querbalken) meinst, denn sonst wäre die Straße komplett für den Fahrzeugverkehr gesperrt und Ihr dürftet beide dort gar nicht fahren.

Du erwähnst also das "Einfahrt verboten"-Schild, aber kein Schild "Einbahnstraße".

Dann handelt es sich um eine sogenannte "unechte Einbahnstraße" - hier darf man zwar am einen Ende nicht rein fahren, wenn man drin ist, darf man aber wenden oder sonst wie in die andere Richtung fahren.

In dem Fall läuft es vermutlich auf eine 50:50-Teilung der Schuld hinaus, mit möglichen Verschiebungen, wenn einer von beiden z. B. den Unfall hätte leicht verhindern können, oder einem eine größere Verletzung der allgemeinen Sorgfaltspflicht anzurechnen ist.

Sollte es aber tatsächlich eine mit entsprechendem Schild ausgewiesene Einbahnstraße sein, dürfte Dein "Gegner" die Hauptschuld haben.

beide

und wieso?