Grundstück Einfahrt?

7 Antworten

wenn man auf Deinem Grundstück parkt und Du das Auto entfernen lässt, musst du die Kosten vorlegen, kannst Sie Dir aber beim Störer wiederholen (notfalls einklagen)

auf öffentlichen Grund ist die Gemeinde / Stadt zuständig

beser wäre es, wenn Du wartest bis Du aus der Garage nicht mehr rauskommst, weil einer davorsteht, dann ist es nämlich Nötigung und Du kannst den Falschparker anzeigen

Du kannst zwar den Abschleppdienst rufen, wirst diesen aber erst einmal selbst bezahlen müssen. Dann kannst du zivilrechtlich versuchen, die Kosten erstattet zu bekommen.

Hallo, unbedingt die falschgeparkten Kfz mit Datum und Uhrzeit notieren, dazu Zeugen vermerken und wichtig Fotos anfertigen. Bei wiederholtem Falschparken ggf. einen Rechtsanwalt mit Unterlassungsklage gegen diese Kfz-Halter beauftragen, auf privaten Grund ggf. abschleppen lassen. Auf öffentlichen Straßen und Grundstücken darf dies nur die POLIZEI , ggf. dort entsprechende Nötigungsanzeigen stellen und auf die Wiederholungshandlung hinweisen.

Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer - Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmen e.V. -IGA- iga-verein.de

Wenn sie auf öffentlichem Grund parken, und dabei deine Ausfahrt zustellen, mußt du dich ans Ordnungsamt wenden, da kommt kein Abschlepper und schleppt das Auto weg, nur weil du es willst. Auf Privatgrund kannst du das machen, mußt die Kosten aber verauslagen und dich ggf. auf einen Rechtsstreit einstellen.

Klar darfst du, aber dann musst du erst mal zahlen und das Geld einklagen.