Grundstück Einfahrt?
Hallo , meine Nachbarn parken immer vor meiner Grundstück Einfahrt , und vor den Garagen habe Sie immer dadrauf angesprochen ,das es nicht erwünscht ist von mir .
Nun habe ich ein Schild gekauft wo drauf steht , „Parken verboten widerrechtlich Angestellte Fahrzeuge werden kostenpflichtig abgeschleppt“ = Schild"Parken verboten" Hinweisschild 300x200 mm stabile Aluminiumverbundplatte 3mm stark - inkl. 4 Eckbohrungen https://www.amazon.de/dp/B06WGMFBJQ/ref=cm_sw_r_cp_api_i_lOyvCbDA9RA63
ich komme auch nicht in die Garage rein oder auf mein Grundstück .
DARF ICH DEN ABSCHLEPPDIENST RUFEN WENN SIE WEITERHIN DA PARKEN , UND ES NICHT ERNST NEHMEN, WER ZAHLT DIE KOSTEN?
7 Antworten
wenn man auf Deinem Grundstück parkt und Du das Auto entfernen lässt, musst du die Kosten vorlegen, kannst Sie Dir aber beim Störer wiederholen (notfalls einklagen)
auf öffentlichen Grund ist die Gemeinde / Stadt zuständig
beser wäre es, wenn Du wartest bis Du aus der Garage nicht mehr rauskommst, weil einer davorsteht, dann ist es nämlich Nötigung und Du kannst den Falschparker anzeigen
Du kannst zwar den Abschleppdienst rufen, wirst diesen aber erst einmal selbst bezahlen müssen. Dann kannst du zivilrechtlich versuchen, die Kosten erstattet zu bekommen.
Hallo, unbedingt die falschgeparkten Kfz mit Datum und Uhrzeit notieren, dazu Zeugen vermerken und wichtig Fotos anfertigen. Bei wiederholtem Falschparken ggf. einen Rechtsanwalt mit Unterlassungsklage gegen diese Kfz-Halter beauftragen, auf privaten Grund ggf. abschleppen lassen. Auf öffentlichen Straßen und Grundstücken darf dies nur die POLIZEI , ggf. dort entsprechende Nötigungsanzeigen stellen und auf die Wiederholungshandlung hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen Dieter Pramschüfer - Interessengemeinschaft der Abschlepp- und Pannendienstunternehmen e.V. -IGA- iga-verein.de
Wenn sie auf öffentlichem Grund parken, und dabei deine Ausfahrt zustellen, mußt du dich ans Ordnungsamt wenden, da kommt kein Abschlepper und schleppt das Auto weg, nur weil du es willst. Auf Privatgrund kannst du das machen, mußt die Kosten aber verauslagen und dich ggf. auf einen Rechtsstreit einstellen.
Klar darfst du, aber dann musst du erst mal zahlen und das Geld einklagen.