Darf man in e gen Straßen vor Häusern parken und andere damit behindern obwohl die Leute Garage und Einfahrt besitzen?

4 Antworten

Auf öffentlichen Parkflächen gilt: Wer zuerst kommt, parkt. Wer als zweiter kommt, hat Pech.

Es ist eine öffentliche Straße, da darf jeder parken. Man hat kein Anrecht darauf vor seinem Haus einen Parkplatz zu bekommen. Der Mensch hat Beine und kann diese nutzen.

  1. Auf öffentlichen Straßen gibt es keine Privatparkplätze. Der deutsche Michel hängt aber gerne mal ein Schild an seinen Gartenzaun "Privater Parkplatz". Das hat natürlich keinerlei Bedeutung.
  2. Die Dame könnte natürlich vor der Garageneinfahrt ihrer Eltern parken.
  3. Wenn kein Verbot besteht, darf man überall parken, wenn die Straße noch eine Mindestbreite für Autos hat (steht in irgendeiner Vorschrift).
  4. Wenn sich alle Anwohner zusammentun und ihr wisst, wann wieder ein Besuch ansteht, könnt ihr natürlich auch alles so zuparken, dass vielleicht nur noch die Garageneinfahrt frei bleibt.
  5. Das alles ist ein Grund, warum ich für vollautomatische Autos bin, die man sich per App bestellt und die ähnlich Taxen nur zum Ein- und Aussteigen halten und ansonsten 20 Stunden unterwegs sind. Leider wird das noch ein paar Jahre dauern.
Die Dame könnte natürlich vor der Garageneinfahrt ihrer Eltern parken.

Nö, parken vor Einfahrten ist verboten - es gibt im der StVO keine Ausnahme für "die eigene Einfahrt" ...

@claushilbig

Deswegen habe ja geschrieben "könnte" - wenn sie wollte, unabhängig davon, ob sie es dürfte.

In meinem Dorf geht das. Da wird immer vor der eigenen Einfahrt geparkt und niemanden interessiert es, weder die Ordnungsbehörde noch die Polizei. Da ist die Staatsgewalt einfach realistisch ;-)

Tut ja auch niemandem weh und es wird keiner behindert, belästigt, gefährdet oder geschädigt. Es geht oft nicht anders.

Aber wenigstens gibt es auf öffentlichen Straßen keine Privatparkplätze, auch wenn einige Blockwarte ein Schild an den Zaun hängen "Parken nur für Anwohner". Da macht es Spaß, sich deshalb extra dorthin zu stellen! OK, ist nicht die feine englische Art.

Die Frage ist, wie die Garage genutzt wird. Wird die als Abstellraum genutzt, ist das baurechtlich nicht in Ordnung.

Dann würde ich mich doch aber einfach vor die eigene Einfahrt stellen oder eben in der Einfahrt stehen, ich parke meinen Vater auch zu wenn ich zu Besuch bin bei Ihm und kein Parkplatz frei is. Solange ich dabei sicherstelle dass alle Garagenutzer rein und rauskommen kann da keiner was sagen, ansonsten gibs ne beschwerde beim Ordnungsamt weshalb die nicht in der Lage sind 1+1 zusammenzuzählen und sehen dass der zugeparkte Wagen auf den selben Namen angemeldet is wie das beschuldigte Fahrzeug.