Parken neben Einfahrten?

Bildliche Darstellung Kein Picasso 😂 - (Recht, Auto und Motorrad, Straßenverkehrsordnung)

8 Antworten

Es gibt in der StVO eine Reihe von Gründen, weshalb ein (eingeschränktes) Haltverbot bestehen kann - auch ohne Verkehrszeichen.

Wenn die Straße lediglich eine Breite von 3,4 m aufweist, ist dort bereits das Halten verboten. Dazu werden keine Verkehrszeichen benötigt.

§ 12 Abs. 1 Ziffer 1 StVO:

Das Halten ist unzulässig 1. an engen und an unübersichtlichen Straßenstellen, [...]

Wenn eine Restdurchfahrbreite von 3,05 m (gemessen zwischen Außenkante Rückspiegel und gegenüberliegendem Bordstein bzw. durchgezogener Mittellinie) unterschritten wird, ist das Halten verboten (ständige Rechtsprechung).

Beim Parken muss eine Durchfahrtsbreite von 3,05m Bestehen blieben das ist Verpflichtend damit Lastwägen durch kommen (zb Müllabfuhr, Feuerwehr usw) Die sind nämlich laut deutschem Recht auf 2,55m Begrenzt und der letzte halbe Meter ist Platz zum rangieren.

Das heist, D und E dürfen dort nicht Parken so einfach ist das.

Das ist echt nervig, wenn manche Zeitgenossen so dicht auf der Einfahrt parken. Kannst ja mal bei der Stadt anfragen, ob sie neben die Einfahrt eine Bodenmarkierung als Abstandshalter aufbringen können. Schildere einfach mal dein Problem bei denen. Fragen kostet nix.

Ich habe den Link jetzt nicht da, erinnere mich aber an ein Urteil das sinngemäß folgendes besagt:

Ein 1-2 maliges Rangieren ist zumutbar.

Der Fragesteller spricht von mehrmals, also nicht zumutbar. Der Fragestelle wird ja sogar genötigt in eine andere Richtung zu fahren.

Ein Rettungsfahrzeug kommt doch da auch nicht mehr vorbei, wenn die Strasse nur 3,4m breit ist. Oder sehe ich das falsch?

@Goodnight

Ich muss morgen mal das Urteil heraussuchen.
Sicher ist das hier grenzwertig, weil ich aber das Urteil gerade nicht zur Hand hatte, habe ich auch keine weitere Bewertung abgegeben.

Die Rest-Durchfahrtsbreite geht aber in Ordnung, dafür werden 3,05m benötigt.

@Crack

Bin jetzt gerade verwirrt, wenn die Strasse 3,4m breit ist, und da ein Auto geparkt ist, dann bleiben doch keine 3,05 m.

Aber ist ja egal, solche Auskünfte bekommt man ja durchaus beim nächsten Polizeiposten.Da kennt man die Ortslage.

@Goodnight

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Nein, Du bist nicht verwirrt, rechnerisch komme ich auch nicht auf andere Werte.

Ich denke, aber das der Fragesteller sich da einfach nur verschrieben hat und mit den 3,40m die restliche Breite neben einem parkenden PKW meint.
Wäre das nicht so, würde mit einem parkenden PKW ja nur noch etwa 1,40m oder weniger verbleiben, das reicht gerade noch für ein Zweirad.

@Crack

Das ist auch möglich, ich hab verstanden, dass der Fragesteller über den gegenüberliegenden Bordstein fahren muss. Vielleicht erfahren wir noch wie es ist. Danke fürs Mitdenken!

Crack hat Recht das war ein Fehler von mir Restbreite wenn ein Fhz dort steht 3,40 m ca

Ich schaffe es nicht mit der Schürze über den gegenüberliegenden Bordstein da ist mehr als zweimal Rangieren nötig. Strasse ist eine Sackgasse . Wenn Fahrzeug D dort steht bin ich gezwungen links zu fahren und mich zu drehen. Direkt Rechts raus funktioniert absolut nicht ohne das mein Fahrzeug und Fahrzeug D beschädigt werden. Es müsste doch eigentlich eine Regelung geben wie viel Abstand zum Abgesenkten Bordstein eingehalten werden muss

@Sil3nt86

Du kannst Dich ja selbst mal einlesen: https://goo.gl/BZkzZq

Ich würde das so zusammenfassen, das ein 2-3maliges Rangieren zumutbar ist.
Eine genaue Regelung mit Längenangaben gibt es nicht.

Wenn es immer dieselben Fahrer sind hilft vielleicht ein Gespräch.

Nein darf er nicht.