Ohne Kennzeichen umparken erwischt?

7 Antworten

Fahren ohne Versicherungsschutz...

§ 6 PflVersG sagt, dass jeder diese Straftat begeht, der

- ein Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen gebraucht oder
- den Gebrauch des Fahrzeugs anderen erlaubt
- obwohl das Fahrzeug keine Haftpflichtversicherung hat oder diese erloschen ist.

Strafrahmen
Das Fahren ohne Versicherungsschutz wird mit
einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe
bestraft. Wird die Tat nicht vorsätzlich, sondern fahrlässig begangen,
ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder Geldstrafe bis
zu einhundertachtzig Tagessätzen.

Handelt es sich nicht um einen Wiederholungsfall und kommen keine
erschwerenden Umstände hinzu (gestohlene / gefälschte Kennzeichen,
Unfall, Alkohol) ist mit einer Geldstrafe zu rechnen. In vielen Fällen
wird ein Strafbefehl ergehen. Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Strafverfahren ohne Hauptverhandlung. Zusätzlich kann als Nebenfolge ein Fahrverbot von ein bis drei Monaten verhängt werden.

Robco  23.09.2016, 16:59

Nur wenn das Fahrzeug auch tatsächlich nicht mehr versichert ist. Nur weil ein Fahrzeug keine Zulassung mehr hat, muss ja nicht gleich der Versicherungsschutz aufgehoben sein.

AntwortMarkus  23.09.2016, 17:02
@Robco

Diese Einzelheit kann nur der Fragesteller beantworten. Alles andere wäre reine Spekulation.

Robco  23.09.2016, 17:19
@AntwortMarkus

Das seh ich auch so. Es könnte allerdings der Eindruck entstehen, dass man beim Fahren ohne Zulassung IMMER gleich gegen §6 PflVersG verstoßen würde.

"hat geschrieben beim Umparken"

Was hat sie denn da geschrieben, hast du schon ein Schriftstück ausgehändigt bekommen?

Wenn ja, was steht da alles drauf? Ist da ein Verstoß schon aufgelistet?

Wie lange ist das Fahrzeug schon abgemeldet? Besteht der Versicherungsvertrag noch? Nur weil das Fahrzeug nicht mehr zugelassen ist, könnte der Versicherungsschutz trotzdem noch bestehen, sodass dann ein Verstoß nach dem schon viel zitierten Pflichtversicherungsgesetz wegfällt.

Was ebenfalls noch zusätzlich möglich wäre: Es könnte eine Anzeige wegen fahrlässiger Steuerhinterziehung nach der Abgabenordnung gefertigt werden.

... bei uns holt dann das Rathaus das gute Stück ab, denn so etwas darf ja in der Öffentlichkeit gar nicht abgestellt werden. Kosten, incl. Einstellgebühr und Transport, so rd. 1.500 EUR.

Viel Glück.

Robco  23.09.2016, 17:28

Naja ging ja erstmal ums Fahren ohne Zulassung und nicht die Sondernutzung durchs Abstellen von einem abgemeldeten Fahrzeug.

Robco  23.09.2016, 16:46

Das betrifft das Bewegen von "zugelassenen" Fahrzeugen ohne das "amtliche Kennzeichen" angebracht zu haben.

herja  23.09.2016, 16:50
@Robco

Deswegen steht da ja auch "Mindestens"

Jackson997 
Fragesteller
 23.09.2016, 20:29
@herja

Also habe es geklärt 

Busgeldkatalog sagt das Fahrzeug wurde gefahren, obwohl es nicht zugelassen war 

Steht 70€ 1 punkt

Ist ein Ordnungswidrigkeit wird in 2.5 jahren gelöscht