Kurzzeitkennzeichen für zwei Fahrzeuge?
Hallo,
folgende Situation:
Mein Auto ist in Kreis A angemeldet. Mein neues Auto steht in Kreis B und nicht angemeldet.
Nun möchte ich mit meinem Auto zum Händler fahren, der es auch zum verschrotten behält.
Ich fahre nun zur Zulassungsstelle an meinem Ort und hole mir ein Kurzzeitkennzeichen und melde mein Auto ab. Mit dem abgemeldeten Auto und dem Kurzzeitkennzeichen fahre ich nun zum Händler, übergebe ihm das abgemeldete Fahrzeug, nehme mein neues Auto in Empfang und fahre mir dem selben Kurzzeitkennzeichen zur Zulassungsstelle meines Kreises um es anzumelden.
Ist das so machbar? Also das ich mit einem Kennzeichen zwei Autos überführe?
4 Antworten
Du darfst mit deinem abgemeldeten Fahrzeug noch bis zum Händler fahren. Die alten Kennzeichen müssen natürlich dabei am Auto sein. Dann machst du die Kurzzeitkennzeichen an dein neues Auto und fährst nach Hause.
Wenn dir bekannt ist wie es geht, dann mach es doch einfach so.
NEIN, du darfst nicht ein Kennzeichen auf 2 Autos machen, da du in den KFZ Schein die Fahrgestellnummer einzutragen hast.
Fahre zum Händler und hole die Fahrzeugpapiere vom neuen Fahrzeug.
Dann meldest du neues Fahrzeug an. Dann fährst du zum Händler, schraubst deine Kennzeichen ab und läßt den alten Wagen zum verschrotten dort.
Dann nimmst du neuen angemeldeten Wagen mit, fährst zum Amt im Landkreis des Händlers und meldest altes Fahrzeug ab.
Fertig!
Fazit:
Du mußt nur 2x zum Amt und brauchst kein Kurzzeitkennzeichen.
Dann nimmst du neuen angemeldeten Wagen mit, fährst zum Amt im Landkreis des Händlers und meldest altes Fahrzeug ab.
Funktioniert nicht! Um den Wagen abzumelden benötige ich die Papiere. Die muss ich aber dem Händler übergeben.
da du in den KFZ Schein die Fahrgestellnummer einzutragen hast.
Was hat der KFZ-Schein mit Kurzzeitkennzeichen zu tun? Den benötige ich dazu nicht einmal. Ich muss nur die Versicherungsnummer angeben und bekomme dafür die Kennzeichen.
Fahre zum Händler und hole die Fahrzeugpapiere vom neuen Fahrzeug.
300km mit einer defekten Kupplung, also nicht über die Autobahn, wären das dann 2x (zum Händler hin und wieder zurück zum Amt).
Um den Wagen abzumelden benötige ich die Papiere
wo ist dein Problem? Laß doch den Händler dein Fahrzeug abmelden!!!
Was hat der KFZ-Schein mit Kurzzeitkennzeichen zu tun?
Hier sind die Papiere des Kurzzeitkennzeichen gemeint. Dort mußt du die Fahrgestellnummer eintragen!!!
Ansonsten mußt du dir eben 2x Kurzzeitkennzeichen kaufen wenn du es auf deine Weise machen willst, und alles andere nicht geht.
Und nochmals. Ein Kurzzeitklennzeichen gilt nur für 1 Fahrzeug!!!
Nein, das geht nicht. Das Kennzeichen ist fahrzeugbezogen, Du musst die Fahrzeugdaten in dem zugehörigen Fahrzeugschein eintragen lassen, bzw. selbst eintragen, sobald Du die Daten hast.
Eine Ausnahme besteht bei den sogenannten roten Nummern von Händlern, aber auch da muss das jeweilige Fahrzeug im zugehörigen Heft eingetragen werden.
warum machst es nicht ganz anders,lass dir die papiere vom neuen geben und meld es gleich richtig an,das alte im selben durchgang abmelden,an dem tag darfst noch mit fahren bis mitternacht,dann brauchst nur noch die Autos tauschen beim Händler.das Geld für kurzzeitkennz.sparst auch noch
Das geht nicht. Ich habe die Papiere noch nicht. Die bekomme ich erst bei Bezahlung, was ich aber nur vor Ort tun kann. Der Weg dahin ist zu weit um erst hinzufahren, Papiere holen, zurück zum Amt (mit altem Auto), dann mit dem neuen wieder zum Amt um das erste abzumelden.
also bei uns ist das üblich,sicher das Auto rückt er erst raus wenn du bezahlst
Der Händler ist aber 150km entfernt. Wenn er mir die Papiere geben würde, müsste ich mit meinem defekten AUto also 450 km fahren. Keine Chance
dann brauchst halt kumpel der dir sein Auto gibt oder fahrt,wär bei mir kein problem
Genauso macht man das. Die Sache mit dem Kurzkennzeichen ist Blödsinn. In so einem Fall lasse ich übrigens immer den Händler das erledigen. Ein seriöser macht das (die haben "spezielle" Optionen bei der Zulassung) und bisher hab ich dafür nix extra bezahlt. Das letzte Mal erst im März.
Funktioniert aber nicht. Dazu müsste ich 3x zum Amt.
Ich müsste die Kurzzeitkennzeichen holen (bei uns am Ort), dann zum Ort des Händlers zum Amt fahren zum Abmelden (man darf nämlich nach Abmeldung nur innerhalb des Kreises auf direktem Weg zum Käufer fahren). Dann wieder mit dem neuen Auto zur Zulassungsstelle fahren um es richtig anzumelden.