Auto wurde von der polizei stillgelegt! Darf ich jetzt mit rote kennzeichen auto zur werkstatt fahren?

6 Antworten

Hallo akim1405,

auch wenn die Polizei 2 Mängel festgestellt hat, die zur Verkehrsunsicherheit geführt haben, kann die Polizei das Fahrzeug nicht stilllegen.

Stellt die Polizei im Rahmen einer Verkehrskontrolle fest, dass Dein Fahrzeug nicht verkehrssicher ist, legt sie nicht wie Du geschrieben hast das Fahrzeug still, sondern untersagt Dir nur die Weiterfahrt.

Die Untersagung der Weiterfahrt gilt solange, bis die Verkehrssicherheit wieder hergestellt ist.

Das bedeutet, egal ob das Fahrzeug:

  • mit Deinen jetzigen amtlichen Kennzeichen oder
  • mit roten Kennzeichen oder
  • mit Kurzeitkennzeichen

ausgestattet ist, solange das Fahrzeug nicht Verkehrssicher ist darfst Du mit dem Fahrzeug nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Willst Du das Fahrzeug zur Behebung der Mängel zur Werkstatt überführen, darf das Fahrzeug nur auf einen Anhänger oder auf einem geeigneten Transportfahrzeug transportiert werden.

Sind die Mängel die zur Verkehrsunsicherheit geführt haben beseitigt darfst Du mit dem Fahrzeug auch wieder am Straßenverkehr teilnehmen.

Eigentlich müssten Dir die Polizeibeamten das auch so gesagt haben.

Schöne Grüße
TheGrow

Du kannst es abschleppen lassen. Obwohl du überhaupt nichts hilfreiches schreibst, nehme ich an, dass es nicht verkehrstüchtig ist und wie kommst du auf das rote Kennzeichen? Bist du Händler und weißt so etwas nicht?

Deine Antwort ist etwas zweideutig, denn Umgangssprachlich gibt es zwei Arten von Abschleppen:

  1.  Den Transport auf einem für PKW´s geeigneten Transportfahrzeug
  2. Das Abschleppen im Sinne des § 15a StVO (http://www.gesetze-im-internet.de/stvo\_2013/\_\_15a.html)

Ich will ja mal hoffen, dass Du mit Deinem Rat den Transport auf einem Transportfahrzeug meinst und nicht das Abschleppen in Form von Ziehen Seil oder Abschleppstange meinst.

Im letzteren Fall, liegt kein Abschleppen im Sinne des § 15a StVO vor, weil dieser Paragraph nur Anwendung findet, wenn es darum geht ein liegengebliebenes Fahrzeug zur nächsten Werkstatt oder zu einem nahegelegenen Abstellplatz zu bringen.

Im Fall des Fragestellers würde es sich nicht um ein Abschleppen im Sinne des § 15a StVO handeln, sondern um ein Schleppen, welches:

  1. Genehmigungspflichtig ist und
  2. Führerscheinpflichtig wie folgt ist:
  •  Fahrer des Zugfahrzeuges muss im Besitz der Fahrerlaubnis für LKW´s  und der Fahrer des gezogenen Fahrzeuges muss im Besitz der Fahrerlaubnis des Fahrzeuges sein, welches geschleppt wird

Schöne Grüße
TheGrow

Nein kannst du nicht - es ist ja nicht verkehrstüchtig. Du kannst einen Abschlepper kommen lassen.

Auto wurde von der polizei stillgelegt!

Ohne genaue Angaben "warum" ist keine eindeutige Antwort möglich.

Durch 2 mängel wurde auto stillgelegt weil es verkehrs unsicher wäre....will nur von a (standort) nach b (werkstatt) fahren

@akim1405

Ob von A nach B oder von C nach D - ein verkehrsunsicheres Fahrzeug darf nicht mehr bewegt werden - auch nicht mit roter Nummer. Durch farbige Kennzeichen wirds nicht verkehrssicherer.

Sag Deiner Werkstatt, sie dürfen den Wagen aufladen...

Frag doch bei der Polizei nach, ich glaube aber nicht, das muss abgeschleppt werden.