Öffentlicher Dienst, Teilzeit - Reinigungskraft 20 Std. die Woche....
Hallo,
arbeite zur Zeit als Reinigungskraft auf 400€-Basis im Kindergarten ( öffentlicher Dienst ). Nun habe ich ein Angebot bekommen - ich kann ab März zwei Stunden mehr arbeiten - komme somit auf 20 Stunden die Woche, die Beschäftigung wird dann auf Teilzeit abgeändert. Da am kommenden Freitag der Ausschuss der Gemeinde usw. zusammentrifft und von mir nun eine Antwort erwartet wird - wollte ich mich gerne vorab erkundigen was sich alles für mich ändern wird bzgl. Gehalt, Urlaub usw..
Hat da jemand vielleicht ne Ahnung ob die o.g. Dinge festgelegt sind oder ob da noch Verhandlungsbasis besteht, goggle mich schon durch, aber finde nichts gescheites!
Danke für die Hilfe... Mfg
1 Antwort
Du wirst sozialversicherungspflichtig. Das heisst, du zahlst auf dein Rentenkonto ein und erwirbst Anspruch auf ALG1. Schon wegen der Rente würde ich es machen!
Du hast Abzüge vom Brutto. Du wirst vermutlich keine Lohnsteuer zahlen müssen, aber mit 20% Abzug für die Soz-Vers. musst du rechnen.
Mach es!