Nebenjob im öffentlichen Dienst, VBL auszahlen lassen?

6 Antworten

Ich würde die VBL nicht auszahlen lassen, es kann später noch etwas dazukommen. Rentenunterlagen musst Du so oder so Dein Leben lang aufbewahren, also kommt es auf die paar Seiten nicht an.

grubenschmalz  22.01.2017, 09:34

Die Betriebsrente bekommt man nur bei mehr als 5 Jahren Einzahlung ausgezahlt. 

nurlinkehaende  22.01.2017, 09:35
@grubenschmalz

Stimmt, aber wenn ich nicht heute entscheiden muss, ob ich die weiterführe oder auszahlen lasse, würde ich in dem Alter erst mal die VBL ruhen lassen. Drei weitere Jahre sind am Ende doch schneller zusammen als man denkt und auflösen kann man das später doch auch noch, oder?

Apolon  23.01.2017, 13:40
@nurlinkehaende

Die VBL - kann man nur beitragsfrei stellen.

Die Auszahlung oder der Rentenbezug ist erst mit dem 62. Lebensjahr möglich.

Habe auf der Abrechnung nur

 

 

VBL Beitrag AG

VBL Brutto

stehen

 

von VBL AN nichts -_-

 

 

@exmix,

Ich arbeite im Krankenhaus auf Lohnsteuerklasse 6 und zahle auch in die VBL ein.

Sorry - aber wenn es sich um die Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes handelt, zahlst du keinen Cent, sondern dein Arbeitgeber zahlt die Beiträge. Eine Betriebsrente wird erst nach Erfüllung der Wartezeit von 60 Kalendermonaten gewährt.

Wenn ein Arbeitgeberwechsel danach (5 Jahre) erfolgt können diese Beiträge in eine andere Zusatzversorgungseinrichtung übergeleitet werden, oder alternativ beitragsfrei gestellt werden.

Jedoch hast du die Möglichkeit eine ergänzende Betriebliche Altersversorgung aufzubauen, in dem du eigene Beiträge leistest.

Diesen Vertrag kannst du beitragsfrei stellen und die Auszahlung erfolgt erst mit dem 62. Lebensjahr.

Eine Auszahlung ist vor dem 62. (ehemals 60.) Lebensjahr nicht möglich.

Dickie59  24.01.2017, 12:17

Mit Steuerklasse VI ist keine Entgeltumwandlung möglich!

Eine Entgeltumwandlung können nur pflichtversicherte Arbeitnehmer für Zahlungen im Rahmen des ersten Dienstverhältnisses durchführen. Bei Nebenjobs (Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse VI) ist keine Entgeltumwandlung möglich.

Apolon  24.01.2017, 14:20
@Dickie59

Mit Steuerklasse VI ist keine Entgeltumwandlung möglich!

Die Rechtsquelle zu deiner Behauptung lieferst du doch sicherlich noch nach.

Richtig ist:

Bei Arbeitnehmern, die nach Steuerklasse VI abgerechnet werden, sind Beiträge zu einer Direktversicherung zu versteuern. 

HAllo,

wenn du mit VBL Versorgungskase Bund Länder meintest, dann bekommst du dort nur eine Rente ausgezahlt, keine Kapitalsumme. Eine Entgeltumwandlung zusätzlich ist aufgrund der Steuerklasse VI nicht möglich.

Beste Grüße

Dickie59

VBL ist vermögensbildende Leistung. Da hast du doch zusätzlich einen Sparvertrag oder ähnliches abgeschlossen.

Wenn du den vorzeitig kündigst, fällt der Arbeitgeberbeitrag an diesen zurück.