Teilzeit + Minijob + Nebengewerbe?

4 Antworten

Zunächst einmal muss eine versicherungsrechtliche Beurteilung erfolgen. Diese kann zwei verschiedene Konstellationen ergeben:

  1. Wenn das Gewerbe zeitlich die Teilzeitbeschäftigung überwiegt, giltst du als hauptberuflich Selbständig und musst dich freiwillig versichern. Alternativ kannst du dich privat versichern. Nachteil: Du bekommst keinen Zuschuss zur KV + PV vom Arbeitgeber und musst auf alle deine Einnahmen Beiträge zahlen (Gesamteinkommen). Bei der privaten Versicherung richtet sich die Prämie nach deinem Alter und Gesundheitszustand.
  2. Wenn die versicherungspflichtige Beschäftigung überwiegt, bleibst du gesetzlich pflichtversichert. Der Minijob und dein Nebengewerbe bleiben beitragsfrei.

Fazit: Sorge dafür, dass du hauptberuflich als Beschäftigter giltst, deine Teilzeitbeschäftigung also zeitlich überwiegt. Lass eine versicherungsrechtliche Beurteilung von der Rentenversicherung vornehmen, um auf der sicheren Seite zu sein - Antrag auf Statusfeststellung:

http://www.clearingstelle.de/antrag-statusfeststellung-deutsche-rentenversicherung.html

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wie und von wem wird das denn geprüft was überwiegt?

In meiner Teilzeitanstellung stehen zwar 15 h im Vertrag, ich arbeite aber deutlich mehr.

@DanielK960

Es geht immer darum, was zeitlich überwiegt. Wenn du als Selbständiger 20 Std. aufwendest und als Angestellter 15, überwiegt die Selbständigkeit. Deshalb gibt es die Möglichkeit der Statusfeststellung. Du bekommst dann einen umfangreichen Fragebogen. Die Prüfung nimmt die Rentenversicherung vor. Frage dort einfach mal nach.

Ich übe derzeit einen Teilzeitjob (15 h / Woche) aus und möchte nun zusätzlich einen Minijob (bis 450 €) annehmen UND im Nebengewerbe selbstständig auf Gewerbeschein Jobs annehmen.

Da du eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung (dein Teilzeitjob) ausübst, kannst du zusätzlich eine geringfügige Beschäftigung als 450-Euro-Minijob aufnehmen!

zu 1. Du mußt eben ein Gewerbe im Nebenerwerb anmelden bei deiner Stadt/Gemeinde! Infos, Hinweise und viele, viele Tipps findest du in klicktipps.de unter "Eigenes Gewerbe gründen": https://www.klicktipps.de/gewerbe.php

zu 2. Ja klar doch - du bist Selbsständig und solltest dich bei deiner Krankenkasse informieren wg. einem evtl. Zuschlag in der Prämie...

zu 3. ???

zu 4. Evtl. über kurzfristige Beschäftigungen (3 Monate oder 70 Arbeitstage im Kalenderjahr)? Nähere Infos siehe minijob-zentrale.de

https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/01_grundlagen/02_kurzfristige_gewerbliche_minijobs/01_zeitgrenzen/node.html

zu 5. Steuerberater fragen...

Gruß siola55

noch zu 5.

Du solltest unbedingt drauf achten, dass bei deinem 450-Euro-Minijob der Arbeitgeber die 2% Pauschalsteuer für dich entrichtet, dann mußt du diesen Minijob nicht in deiner Einkommensteuererklärung angeben ;-))

  1. Natürlich.
  2. Völlig egal. Du bist selbständig, da interessieren niemanden irgendwelche Stunden.
  3. Berücksichtigung wovon?
  4. Dich anstellen lassen.
  5. Nichts besonderes.

Im Endeffekt berührt es ja zwei Sachverhalte:

1: Einkommensteuer.

Deine Teilzeitstelle wird normal als Einkünfte aus nicht selbstständiger Tätigkeit versteuert.

Die 450€ Stelle unterliegt keiner Steuer.

Deine Nebentätigkeit wird separat als Einkünfte aus selbstständiger bzw. gewerblicher Tätigkeit angesetzt und erhöht nach deiner EÜR dein zu versteuerndes Einkommen.

2. Sozialversicherungen

Deine Teilzeitstelle ist vermutlich sozialversicherungspflichtig, dh du bist darüber krankenversichert und zahlst auch in die Rententöpfe usw ein.

Die 450€ Stelle kann, wenn du es so willst, einen kleinen Anteil in die Rentenkasse spühlen, dein Arbeitgeber zahlt alleine eine Pauschale für den Rest. Aus deiner Sicht aber freiwillig.

Deine Nebentätigkeit ist nicht sozialversicherungspflichtig. Als Nebengewerbe biste ja auch abgesichert.

Fazit: Alles save.

PS: Deine Einkünfte aus dem Gewerbe sollten die USt- und Gewerbesteuerfreigrenzen nicht übersteigen und du solltest von der Kleingewerberegelung gebrauch machen.