o2 Kündigung! und die anfallenden Kosten?

4 Antworten

Ganz simpel erklärt... Dein Vertrag endet also am 25. Juni..die bis dahin noch vorgenommenen Gespräche bzw. die Grundgebühren werden erst nach dem 25. Juni abgerechnet und dann bekommst Du, also später noch, die Rechnungen zugestellt.

Du kannst aber anhand der Rechnungen kontrollieren, für welchen Zeitraum - *Verbindungszeitraum heißt.. Deine geführten Gespräche - diese Rechnung erstellt wurde!

AngelaE 
Fragesteller
 18.04.2013, 12:29

bin jetzt auf der o2 Seite. unter mein o2 Rechnung

da kann ich nachschauen?

AngelaE 
Fragesteller
 18.04.2013, 12:32
@AngelaE

Die Rechnung wird ja jeden Monat abgebucht.... Wie auch sonst bei Anderen ...

AngelaE 
Fragesteller
 18.04.2013, 12:32
@AngelaE

Die Rechnung wird ja jeden Monat abgebucht.... Wie auch sonst bei Anderen ...

amdros  18.04.2013, 13:06
@AngelaE

Dann sollte doch alles für Dich geklärt sein?!

Das heißt, dass du wenn du bis zum 25.juni telefonierst, auch die Rechnung dafür erhällst! Und das die ja den 25. mit einrechnen wirst du später nochmal eine Rechnung erhalten!

AngelaE 
Fragesteller
 18.04.2013, 12:14

Dank Alphaly, aber ich hab doch einen Tarif.. z.B darf ich von o2 zu o2 und ins Internet ..und sms kostenlos nutzen.. bzw. o2 Blue Tarif...

dafür muss ich dann wie gewohnt meinen Tarif bezahlen? die anfallenden Kosten wären dann z.B wenn ich ins Ausland telefonieren würde? oder sms an anderen Netzanbieter schicken würde...

richtig?

Du hast ja bis zum 25. Juni dein Vertrag bis dahin werden dir Verbindungen und Grundgebühr in Rechnung gestellt. Was dir auch passieren kann wenn du z.B. im Ausland warst dass du vielleicht nach 1-2 Monaten nach Ablauf deines Vertrages noch eine Rechnung erhälst. Dies kann passieren, weil einige Verbindungen nicht zeitnah an o2 weitergegeben werden.

AngelaE 
Fragesteller
 21.04.2013, 14:32

Vielen lieben Dank!!! :)))

Na das ist doch ganz einfach...alles was du bist dahin verbrauchst an sms ,Gespräche und Grundgebühren musst du bis zur Kündigung bezahlen....nutzt du das Handy bzw. die Sim-Karte gar nicht mehr ,dann fallen nur die Grundgebühren bis zur Kündigung an.