Widerruf o2 DSL wird innerhalb der Frist nicht akzeptiert

8 Antworten

reklamieren, reklamieren . Von wem ist der router ? gab es vorher schon einen DSL vertrag in der Wohnung ? Was hast die TK gemacht ?.

Ansonsten kündigen, allerdings ob es mit einem anderen Anbieter dann besser klappt glaube ich nicht , da gleiche Leitungen die Ausschaltung erfolgt bei der letzten Meile immer über die TK.

bei der Fritzbox kann man gut nachschauen wie schnell und stabil die Leitung ist.

Jetzt sagt O2 das ich ausserhalb der Widerruffrist bin. Haben sie Recht?

ja. die widerrufsfrist endet 14 tage nach vertragsabschluss

Und wenn das der Fall ist, versteht man den Widerruf automatisch als Kündigung ?

widerruf ist widerruf und kündigung ist kündigung.

unterschied ist der, dass der widerruf rückwirken ist. eine kündigung greift in die zukunft voraus.

d.h. widerrufst du den vertrag, zahlst du nix. kündigst du, zahlst du bist zum nächsten monat weiter.

O2 ist eh ein totaler saftladen. und deren dsl-angebot war auch noch nie wirklich brauchbar.

  1. für die zeit, als dein dsl nicht lief, musst du nichts zahlen. da wurde ja keinerlei dienstleistung in deine richtung erbrahct

  2. jeden verbindungsabbruch und ausfall ganz klar dokumentieren. das gibt dir a) die möglichkeit dein geld zurück zu fordern und b) die möglichkeit vorzeitig aus dem vertrag auszusteigen

Tarifspezialist  05.12.2014, 13:01

Die Dokumentation ist sehr wichtig, da hat rango9 sehr recht!

Schreibe das Datum, Uhrzeit und Dauer der Störung auf und schick es an o2.

Dass O2 ein Saftladen ist, kann ich keinesfalls bestätigen. Wenn du denen nicht mitteilst, dass es technische Probelme gibt, dann können die auch nichts dagegen tun. Also erst informieren und dann erst kündigen ;) Sonst dauert der funktinierende DSL Anschluss noch länger ;) Vllt hat ein KAbel in deiner WOhnung auch nur einen Wackelkontakt.

Im Übrigen...

(2) Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt, zu dem dem Verbraucher eine deutlich gestaltete Belehrung über sein Widerrufsrecht, die ihm entsprechend den Erfordernissen des eingesetzten Kommunikationsmittels seine Rechte deutlich macht, in Textform mitgeteilt worden ist, die auch Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und einen Hinweis auf den Fristbeginn und die Regelung des Absatzes 1 Satz 2 enthält. Wird die Belehrung nach Vertragsschluss mitgeteilt, beträgt die Frist abweichend von Absatz 1 Satz 2 einen Monat. Ist der Vertrag schriftlich abzuschließen, so beginnt die Frist nicht zu laufen, bevor dem Verbraucher auch eine Vertragsurkunde, der schriftliche Antrag des Verbrauchers oder eine Abschrift der Vertragsurkunde oder des Antrags zur Verfügung gestellt werden.** Ist der Fristbeginn streitig, so trifft die Beweislast den Unternehmer.**

Falsch... Die Widerrufsfrist beginnt erst, wenn die Leistung erbracht wurde. Wenn die Leitung erst später geschaltet wurde, dann ist das der erste Tag an dem der Vertrag seine Gültigkeit besitzt!

Du hast fristgerecht widerrufen!

Tarifspezialist  05.12.2014, 12:57

Das ist nicht korrekt. Es gilt der Zeitpunkt der Belehrung über die Wiederrufungsmöglichkeit.

Ich habe im Oktober einen O2 DSL Vertrag online abgeschlossen.

Wann ist dir die Bestätigung und Hinweise auf das Rücktrittsrecht zugänglich gewesen? Ist unabhängig der Aufschaltung.