Notwendige (versicherungstechnischen) Schritte beim Umzug in eine Studentenwohnung

9 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Da ich das Thema oft bei Kunden habe:

Der Sohn hat i.d.R. eine Anmeldepflicht am neuen Wohnort und da er die überwiegende Anzahl der Tage dort sein wird, wird das auch der Hauptwohnsitz (fragt das Amt bei Anmeldung oft nach). Selbstverständlich kann bei Euch der Zweitwohnsitz bleiben. Gebühren für diesen Zweitwohnsitz fallen oft nur an, wenn der Sohn bereits eigenständig ist. Allerdings ist son Zweitwohnsitz heute nicht mehr unbedingt nötig, da man sich jederzeit überall als Wohnsitz anmelden lassen kann (oft mit Mietnachweis oder Bestätigung der Eltern). Außerdem erfolgt die Anmeldung eines Auto auf den Erstwohnsitz. Wenn also die neue Stadt günstiger für die Versicherung ist, kann er das Auto dort anmelden. Das haut mit dem Zweitwohnsitz inzwischen nicht mehr richtig hin.

Versicherungen sind in dem Falle noch sparsam einzusetzen ;-) Die Privathaftpflicht ist ein Muss, hat er aber als Kind in Ausbildung noch über Euch. Kindergeld hat da keinen Einfluss drauf. Hausrat kann ratsam sein, kostet auch bei Studentenwohnungen ohne viele Werte oft nur Appel&Ei. Was wichtig ist beim Start ins Berufsleben: Eine Berufsunfähigkeitsabsicherung. Wenn er aufgrund Krankheit und Unfall nicht mehr oder nie mehr arbeiten kann, muss irgendwer in Zukunft seine Rechnungen zahlen ! Der Staat hat die BU 2001 gestrichen, für die Erwerbsminderungsrente muss er erstmal 5 Jahre eingezahlt haben und die Dinger gibts für 1.000 EUR Rente bei ein paar Anbietern für Berufsstarter zum vergünstigten Preis mit 18 für ca. 15 EUR. Als Vater auch sehr interessant, denn solange Dein Sohn keine fertige Ausbildung oder Studium hat, bist Du ein Leben lang unterhaltspflichtig gemäß BGB, zahlst dann also Dein Leben lang. Nicht das Du das nicht gern tun würdest, aber es kostet eben Geld !

Vergiß die Wohngebäude, das macht der Vermieter.

Ich hoffe, ich konnte helfen und es war nicht zu verwirrend. Schönes Wochenende !

barbiegirl 
Fragesteller
 24.07.2009, 17:58

Supernette Beantwortung; vielen Dank für die Mühe- ich werde die Themen nun angehen... Die Autoversicherung läuft übrigens über mich und bleibt daher in jedem Fall bestehen,egal, wie wir das mit der Wohnung regeln; ist als Fahranfänger heute ja wirklich nicht mehr zahlbar...

Candlejack  24.07.2009, 22:32
@barbiegirl

barbiegirl... ??? sehe grad am namen, dass ich wohl mit dem "dich als vater" völlig daneben gegriffen hab - sorry !

Was das privathaftpflicht betrifft, gilt diese Regelung: 2 .Unverheiratete Kinder 2.1 Die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihrer unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder (auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder), bei volljährigen Kindern jedoch nur, solange sie sich noch in einer ununterbrochenen Schul oder sich hier an unmittelbar anschließenden ununterbrochenen beruflichen Erstausbildung befinden. Berufliche Erstausbildung ist Lehre und/oder Studium - auch in umgekehrter Reihenfolge -; nicht jedoch Zweitlehre oder Zweitstudium, Referendarzeit, Arzt im praktischen Jahr, Fortbildungsmaßnahmen und dergleichen. Bei Ableistung des Grundwehr-, Zivildienstes (einschließlich des freiwilligen zusätzlichen Wehrdienstes) oder des freiwilligen sozialen Jahres vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Unmittelbar bzw. nicht als Unterbrechung im vorstehenden Sinne ist ein Zeitraum von bis zu zwölf Monaten. 2.2 die gleichartige gesetzliche Haftpflicht Ihrer in häuslicher Gemeinschaft lebenden unverheirateten und nicht in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft lebenden Kinder(auch Stief-, Adoptiv- und Pflegekinder) mit geistiger Behinderung (auch soweit sie volljährig sind).

Bei Wohngebäude ist es Sache der Besitzer. Bei Hausrat, Ihre Entscheidung. Wenn die Gegenstände viel Wert haben, ist es ratsam ein Hausrat zu abschließen.

barbiegirl 
Fragesteller
 24.07.2009, 17:54

Vielen Dank für die ausführliche Antwort...;-)

Die Antworten stimmen soweit. Wenn der Wohnsitz weiterhin bei Euch bleibt, ist Euer Sohn auch noch über Euch versichert, solange er Kindergeldberechtigt ist, z.B. Privat-Haftpflicht. Allerdings liegt diese für eine Singleperson im Jahr bei ca.55,--€ ;-) Wohngebäude ist immer Sache des Vermieters, richtig, welche er dann allerdings als Umlage auf die Mieter weitergibt.

Wenn er Wochenendheimfahrer ist, dann die Studentenwohnung nur als Zwietwohnsitz anmelden. Das ist wichtig, wenn er sofort von der Vorlesung zur elterlichen Wohnung fährt. Dann hat er nämlich den Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung als Wegeunfall. Haftpflicht und Rechtsschutz sind nicht erforderlich, da noch bei den Eltern mitversichert. In der Hausratversicherung gilt eine Mitversicherung, solange kein eigener Gausstand gegründet wurde. Den Versicherungsschutz aber von der Versicherung bestätigen lassen.Hier gibt es nähere Infos zu den gestellten Fragen: http://www.versicherungswissen.org/Studentenversicherungen.html

Candlejack  24.07.2009, 22:34

Die gesetzliche Unfall würde allerdings nur greifen, wenn er direkt und sofort nach Vorlesung nach Hause fährt - heute kaum praktikabel. Und bei den Leistungen der gesetzlichen lohnt sich dann auch ne private Unfall für 7 im Monat.

Wir haben im Moment genau die selben Fragen wie Du. Unser Sohn wird für ein Jahr sein Freiwilliges soziales Jahr in einer anderen Stadt absolvieren. Die Anworten, die du erhalten hast, haben auch uns sehr geholfen.