Erstwohnsitz/Zweitwohnsitz im Dualen Studium, Fahrtkosten, Steuererklärung?

3 Antworten

Wenn ich nun beim Finanzamt in der Steuererklärung angebe, dass ich mindestens 2 mal im Monat meine Eltern besuche, würde Bonn doch als Erstwohnsitz gelten (Lebensmittelpunkt)... 

Fahrtkosten kannst du in der Einkommensteuererklärung nur für die Fahrten zum Studium (als Dienstreise Hin- und Rückweg) bzw. zu deiner Arbeitsstelle (einfache Entfernung) steuerlich geltend machen.

...und ich bekomme Teile der Fahrtkosten erstattet?

Eine Erstattung deiner Fahrtkosten gibt es nicht! Dazu mußt du erst mal Lohnsteuern bezahlen, damit sich eine Lohnsteuererstattung ergibt! Der Grundfreibetrag für Single beträgt aktuell 8.354 € + Werbungskostenpauschale von mind. 1.000 € + evtl. Vorsorgeaufwendungen beim Dualen Studium - ergo mind. 9.354 € Freibetrag im Jahr!

Gruß siola55

PS: Lohnsteuer wird in der Regel erst ab ca. 950 € Bruttolohn in Steuerklasse 1 einbehalten!

DStudium97 
Fragesteller
 04.08.2015, 20:27

Ich werde im ersten Jahr (also bis August 2016) jeden Monat 900€ erhalten. Danach erhöht sich mein Gehalt auf 1000€ brutto pro Monat (ab September 2016) und dann ab September 2017 bekomme ich 1100€.

Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe zahle ich:

2015: keine Einkommens- und Lohnsteuer

2016: keine Lohnsteuer (da ich noch innerhalb des Freibetrags liege) und ca. 477€ Einkommenssteuer (nach dem BMF-Steuerrechner 14/15)

2017: ca. 122€ Lohnsteuer /  ca. 725€ Einkommenssteuer (=847€ zusammen)

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Wenn ich das jetzt richtig sehe, lohnt sich die Anmeldung eines zweiten Wohnsitzes nur dann, wenn die Fahrtkosten die durch das Studium entstehen (z.B. zur Hochschule fahren oder zu den Praxiseinheiten zum Arbeitgeber fahren) die 5% meiner Jahreskaltmiete (im Moment 156€, da ich 260€ Festpreis Warmmiete + Internet im Studentenwohnheim pro Monat bezahle) überschreiten, richtig?

Frage: Wenn ich nun in Göppingen wohne hat dies Auswirkungen darauf, ob ich bei der Huk bleibe oder ist das bei der Versicherung egal? 

Solange du in Ausbildung/Studium bist, spielt der Wohnort keine Rolle für die kostenlose Mitversicherung in der PHV der Eltern! Nur bei Heirat gibt es evtl. Probleme je nach Gesellschaft - einfach mal in der Police der Eltern unter mitversicherte Personen nachlesen!

Gruß siola

DStudium97 
Fragesteller
 04.08.2015, 19:58

Vielen Dank für die ausführliche Antwort! Ich habe nochmal bei der Huk Coburg angerufen und die haben mir auch nochmal bestätigt, dass ich im Erststudium immer noch in der Versicherung mit inbegriffen bin. Also auch wenn ich Göppingen als Erstwohnsitz angeben würde.

Fahrtkosten erstattet bekommst du sowieso nicht. Wenn du über die Werbungskostenpauschale hinaus kommst, wirken sich die Mehrkosten steuermindernd aus. Du bekommst also höchstens den Steueranteil zurück.

Die Steuern, die du zahlst dürften eher vernachlässigbar sein.