Zweitwohnsitzsteuer Jülich, Student, Widersprüchlige Aussagen

3 Antworten

Ich habe deine links noch nicht gelesen ! Frage dich aber mal , wer denn die ganze Infrastruktur in Jülich bezahlt ! für diejenigen die mit ihrem 1.Wohnsitz dort gemeldet sind wo sie Studieren , diese Stadt bekommt auch eine ganz andere Schlüsselzuweisung vom Land ! und der Student /Inn hat auch das recht eines Bewohners -Anwohners- was soll es denn wenn Gemeinde X 1000 Studenten hat diese aber nicht mehr dort wohnen - diese Gemeinde bekommt noch immer den erhöhten Schlüsselsatz vom Land ist das Gerecht-denke mal nach !

dann müsstest du dein Auto auch in der Gemeinde X Parken - ins Krankenhaus nur in der Gemeinde X fahren -usw.

Du hast doch auf dem Bescheid über die Zweitwohnungssteuer sicher eine Rechtsbehelfsbelehrung gefunden. Wenn die dort angegebene Frist noch nicht abgelaufen ist, lege den Rechtsbehelf ein, der dort angegeben ist. Wenn die Frist schon abgelaufen ist, hast Du keine Chance mehr, dagegen anzugehen.

Die Zweitwohnungssteuer hat übrigens folgenden Hintergrund: Die Kommunen erhalten aus dem Topf des Finanzausgleichs für jeden Einwohner mit Erstwohnsitz bestimmte Beträge, die sie auch für die Infrastruktur verwenden. Diesen Betrag erhält die Gemeinde Deines Erstwohnsitzes bei den Eltern für Dich. Die Gemeinde des Zweitwohnsitzes geht hier leer aus und fordert deshalb zum Ausgleich die Zweitwohnungssteuer. Melde mich dem Erstwohnsitz um, und die Sache ist erledigt.

warum meldest du dich nicht einfach als Erstwohnsitz in Jülich an? dann sparst du dir die ganzen Kosten und den Aufwand