Erbe ich als Einzelkind ohne Testament alles?

8 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo Desmondis,

Du erbst als Einzelkind alles, aber nur dann wenn deine Eltern relativ zeitgleich sterben würden. Ansonsten würde erst einmal das andere Elternteil mit Dir zusammen erben.

Eine Sonderregelung für Einzelkinder gibt es in der steuerlichen Regelung nicht. Es gibt einen Freibetrag von 400.000 EUR pro Erbe im Verhältnis Eltern-Kind. Alles darüber hinaus muss versteuert werden. Ein Testament spielt dabei keine Rolle und wirkt sich auf den Freibetrag nicht förderlich aus.

Es gibt noch eine Reihe von Ausnahmen, die aber bestimmte Bedingunge geknüpft sind, die alle aufzulisten würden zu weit fühlen. Schau Dir das mal hier auf der Webeite an: https://www.steuerklassen.com/erbschaftssteuer/

Viele Grüße

DatSchoof

Zunächst gibt es zwei Erbfälle bei deiner Eltern, du beerbst also Vater und Mutter.

Nach der gesetzl. Erbfolge, § 1924 BGB, beerbst du jeden allein, sofern deine Eltern miteinander unverheiratet blieben.

Dein Steuerfreibetrag der Erbschaftssteuer beträgt 400.000 EUR pro Elternteil/Erbschaft.

Gerade weil Unverheiratete weder Erbrecht noch Versorgungsausgleichsanspruch haben, nicht einmal Witwenrente bekämen, halte ich es für unwahrscheinlich, dass deine Eltern sich keine Gedanken gemacht haben, wie die/der längstlebede/r Witwe/r ihren/seinen Lebensabend bestreiten soll oder warum sie/er aus der Familienmilienwohnung/-haus hinausgeworfen werden sollte :-O

Ich rate dir da eher zu der Weisheit: "Man soll das Fell des Bären nicht verteilen, bevor er erlegt ist".

G imager761

Wenn meine Eltern kein Testament ausgefüllt haben sollten, erbe ich dann automatisch als einziges Kind alle ihre Besitztümer und Konten? (Ich muss ergänzen, dass meine Eltern lediglich zusammen leben und mit niemandem verheiratet sind).

Ja. Die Eltern würden sich untereinander nur beerben, wenn sie verheiratet wären order sich per Testament eingesetzt hätten.

Wenn ich alles erben sollte, gilt der Steuerfreibetrag dann für das gesamte Vermögen, oder gibt es da Sonderregelungen in der Abrechnung?

Jain. Bestimmte Vermögensgegenstände können neben den allgemeinen Steuerfreibetrag von der Steuer befreit sein, oder nur teilweise angerechnet werden, z.B. ein selbstgenutztes Eigenheim.

Hat es steuerliche oder andere Vorteile, wenn meine Eltern im Testament es extra erwähnen dass ich alles erben soll?

Steuerlich ist das egal. Ein eindeutigtes notarielles Testament hätte allerdings den Vorteil, das es den Erbschein ersetzen kann. Das kann man bei Konten aber billiger und schneller über eine Vollmacht für den Todesfall haben.

Als einziger Abkömmling erbst du von deinen Eltern alles ; der Freibetrag beträgt 400 000 €.

Du erbst von beiden direkt alles, da sie, wie du schreibst nicht verheiratet sind.

Damit gibt es bei den beiden keine Erbansprüche. Dein Freibetrag liegt bei jedem bei 400.000,-- Euro für Erbschaftssteuer.

Sie können, müssen aber kein Testament errichten und steuerlich würde das alles nichts ausmachen.