Jugendamt/Notar...Sorgerecht
Hallo. In ein paar Wochen kommt mein kind zur welt.man informiert sich ja vorher was alles zu tun,zu beantragen ist.jetzt zu meiner frage... Es wurde mir gesagt,es sei ratsam wenn wir als eltern schon vor der geburt das gemeinsame sorgerecht beantragen.ich,39 meine freundin 35,sind alt genug und wir haben das als für das beste für unser kind/für uns befunden.nun macht sie einen termin beim jugendamt...und die frau vom amt hat nichts anderes zu tun als sie zu bequatschen,ob meine freundin sich sicher ist,ob sie weiss was sie da tut,usw... Wir handeln im sinne von unserem kind,auch von uns,wir haben das zusammen entschieden,aus freien stücken!warum tut die dame vom amt so als ob es "die falsche entscheidung" wäre?was bezweckt ein jugendamt damit?und vorallem,was hat ein jugendamt zu sagen/entscheiden wenn wir eltern es beide so wollen? Und,ich hab mich im netz umgesehen...ist es möglich das sorgerecht auch bei einem notar zu beantragen?völlig ohne jugendamt...?!hat schon einmal jemand so eine erfahrung gemacht?
5 Antworten
Gemeinsames Sorgerecht auf jeden Fall sind ja beide Eltern ..wir haben gemeinsames Sorgerecht ..nach der Geburt eures Kindes bekommt ihr zeitgleich alle Unterlagen mit für die Ämter und da ist das auch mit dem Sorgerecht drinne dazu ist ein extra Termin nicht notwendig .
Ich find die Beratung von Jugendamt ein NO GO zum Anraten des alleinigen Sorgerechts das verunsichert nur und hat natürlich Nachteil für den Vater des Kindes da dieser dann komplett ausgeschlossen wird ..
so ist es!ich finde das eine dermaßen sauerei von diesem amt so etwas zu sagen,oder zu raten...
Ich muss auch sagen unmöglich zumal ihr werdende Eltern werdet und ich gehe mal davon aus das ihr zusammenlebt derzeit ..selbst bei Scheidung oder Trennung bin als als Frau/ Mutti 2 er Kinder der Meinung das beide das Sorgerecht sich Teilen sollten ich würde das meinen Mann nie verwehren ... Es sei den sehr schlimme Verhältnisse häusliche Gewalt etc also dann wenn wirklich nur zum Schutz des Kindes /KInder wenn wirklich arge Missverständnisse vorliegen ..deine Partnerin muss dem ja nicht zustimmen die Entscheidung letzten Endes liegt ja bei ihr /euch Sodas das alleinige Sorgerecht ja nicht beantragt werden Muss
ich tu mir wirklich schwer bei dem gedanken daran dieser frau gegenüber zu sitzen und einen auf heile welt zu machen...ich meine,was geht denn das amt so etwas an wenn wir als eltern gemeinsam entschieden haben?!sollte das amt nicht "froh" sein das beide verantwortung übernehmen wollen?!
Ich seh das genauso wie du ..
danke :-)
Natürlich kannt du alles mit einem Rechtsanwalt besprechen und das würde ich auch tun. Meine Freundin hatte auch solche Erfahrungen mit dem Jugendamt gemacht und sie ist mit ihrem Partner zu einem RA für Familienrecht gegangen. Er hat die Korrespondenz erledigt und alles andere was zu gehört auch, beide waren danach sehr entspannt. Ich kan euch beiden das euch nur empfehlen!
Alle Gute!
Das ist eine gute Entscheidung. Ihr seid ja erwachsene Menschen und habt schon während der Schwangerschaft über alles nachgedacht. Das sollte auch die Sachbearbeiterin beim Jugendamt einsehen, aber dort tritt man leider nicht immer verständnisvolle Menschen an.
das hätte jetzt von mir sein können ;-) danke!!!!!
Hallo Simsalabi,
zuständig ist nicht das Jugendamt, sondern das Familiengericht beim zuständigen Amtsgericht. Dorthin solltet ihr euch gemeinsam wenden:
BGB § 1626a
Elterliche Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern; Sorgeerklärungen(1) Sind die Eltern bei der Geburt des Kindes nicht miteinander verheiratet, so steht ihnen die elterliche Sorge gemeinsam zu,
1.
wenn sie erklären, dass sie die Sorge gemeinsam übernehmen wollen (Sorgeerklärungen),
2.
wenn sie einander heiraten oder
3.
soweit ihnen das Familiengericht die elterliche Sorge gemeinsam überträgt.
(2) Das Familiengericht überträgt gemäß Absatz 1 Nummer 3 auf Antrag eines Elternteils die elterliche Sorge oder einen Teil der elterlichen Sorge beiden Eltern gemeinsam, wenn die Übertragung dem Kindeswohl nicht widerspricht. Trägt der andere Elternteil keine Gründe vor, die der Übertragung der gemeinsamen elterlichen Sorge entgegenstehen können, und sind solche Gründe auch sonst nicht ersichtlich, wird vermutet, dass die gemeinsame elterliche Sorge dem Kindeswohl nicht widerspricht.
(3) Im Übrigen hat die Mutter die elterliche Sorge.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Reform der elterlichen Sorge nicht miteinander verheirateter Eltern vom 16.04.2013 m.W.v. 19.05.2013
Um uns dieses Theater zu ersparen haben mein Mann und ich kurzerhand geheiratet, bevor unser Sohn geboren wurde. Somit hatten wir mit nichts etwas zu tun, es gibt kein Problem wegen Namen usw. Und heiraten wollten wir sowieso irgendwann.
warum tut die dame vom amt so
es ist ihre pflicht, euch aufzuklären... hinterher schreit sonst einer "hat mir keiner gesagt"....
danke!!! ich hab noch eine woche zeit bis zu diesem termin auf'm amt...werd mich mal nach nem anwalt umsehen ;-)