Noch kein Brief von der Polizei, verjährung?


19.04.2020, 13:20

Nur noch zur Info:

Bin nicht mehr in der Probezeit was Führerschein usw. angeht

Musste noch einen Bluttest bei der Polizei abgeben.

6 Antworten

"im Januar" ist etwas schwammig.
Am 01. Januar oder am 31. Januar?

Die Verjährungsfrist beträgt 3 Monate, sie kann aber unterbrochen werden.
Ein paar mehr Infos wären schon hilfreich, z.B. das Datum der Kontrolle und vielleicht auch den Wert der Blutentnahme.

hatari123 
Fragesteller
 19.04.2020, 13:50

Die Polizeikontrolle war am 28. Januar, zu den Blutwerten weiss ich eben nichts da ich seit dem nichts mehr von Polizei/Staatsanwaltschaft oder ähnlichen gehört habe.

hatari123 
Fragesteller
 19.04.2020, 13:57
@hatari123

Noch ein paar Infos:

Die Polizeikontrolle war mitten in der Nacht nach einer 4 Stündigen Autofahrt.

Ich habe bei diesen ich nenne es mal "Geschicklichkeitstests"(gerade Linie laufen, mit geschlossenen Augen auf 30 zählen) gut abgeschnitten.

Nur bei diesem Pupillentest mit der Taschenlampe haben anscheinen meine Augen etwas verzögert reagiert, was wahrscheinlich an der Müdigkeit lag.

Dann musste ich einen Urintest abgeben(positiv), dann mit auf die Polizeistation, auf den Arzt gewartet Blutest und wieder diese "Geschicklichkeitstests" abgegeben. Dann durfte ich gehen.

Musste mein Auto aufgrund des Urintests 12 Stunden stehen lassen.

Mehr Infos kann ich fast nicht geben da es zum Zeitpunkt als ich gehen durfte schon halb 2 Uhr nachts war(Kontrolle um exakt 00:01 am 28.Jan) und ich komplett nervlich und müdigkeitstechnisch am Ende war.

EphraimUlk  19.04.2020, 13:52

Ihm wird hier wohl nicht nur eine OWi vorgeworfen, sondern eher eine Straftat. Daher trifft dann wohl auch dieblängere Verjährungsfrist der Straftat zu.

hatari123 
Fragesteller
 19.04.2020, 13:58
@EphraimUlk

Woher weiss ich den obs nur eine OWi oder eine Straftat war? Ich habe ja keine Infos bekommen. :(

Crack  19.04.2020, 14:07
@EphraimUlk

An welche Straftat denkst Du dabei?

EphraimUlk  19.04.2020, 15:57
@Crack

Nach Schilderung des FS (weil er meinte StA wird involviert) ging ich zunächst von § 315c StGB aus. Hab jetzt aber aus den weiteren Kommentaren rausgelesen, dass es mglw doch ne OWi ist.

Zwei simple Möglichkeiten:
a) Der Bluttest war negativ, nicht aussagekräftig oder ist verschusselt worden.
b) Anruf beim sachbearbeitenden Revier oder der Führerscheinstelle und den Stand der Dinge erfragen.

hatari123 
Fragesteller
 19.04.2020, 20:41

Also meinst du wäre der Bluttest negativ etc. hätte man sich schon bei mir gemeldet?

Oder weisst du wie lange es dauern kann bis die Polizei/Staatsanwaltschaft sich melden müsste?

aXXLJ  20.04.2020, 09:46
@hatari123

Nein, weiß ich nicht. Zumal wir offiziell von einer Krise (Pandemie) betroffen sind.
Was hindert Dich, den Sachstand bei der Polizeidienststelle zu erfragen? Befürchtest Du eine Verschlechterung Deiner derzeit ungewissen Situation?

hatari123 
Fragesteller
 22.04.2020, 13:38
@aXXLJ

Ja ich denke mir halt wenn ich jetzt nachfrage haben sie es wieder auf dem Schirm. Deshalb zögere ich dort nachzufragen.

aXXLJ  22.04.2020, 16:34
@hatari123

Du meinst, sie hätten es vielleicht "vergessen" oder "verlegt" oder wegen Corona hinausgezögert? Und durch Warten auf Nachricht wärest Du besser dran?

du hast ne Straftat begangen, das dauert, ist die Blutauswertung schon retour, mit Ergebnis? da hängt alles von ab. Eine Verjährung gibt es zwar auch, aber das sind paar Jährchen.

bei nem Blitzer zu schnell, da sind es max. 3 Monate.

nein, das ist nicht verjährt

hatari123 
Fragesteller
 19.04.2020, 13:21

Ab wann kommt es denn zu einer Verjährung?

Habe im Internet etwas zwischen 3-6 Monaten gelesen

nanfxD  19.04.2020, 13:23
@hatari123

5 Jahre. § 29 I BtMG iVm 78 III StGB

nanfxD  19.04.2020, 13:27
@nanfxD

sorry ist nicht § 29 I BtMG sonder 315c StGB