Wann verjährt ein Debitor Inkasso Forderung?

5 Antworten

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Forderungen aus 2017 verjähren am 31.12.2020. Das Einschalten eines Inkassounternehmens ändert daran auch nichts, dafür müsste schon ein Mahnbescheid bei Gericht beantragt werden, dieser würde die Verjährung hemmen.

Edit: Bitte noch beachten, dass dein Freund (wenn überhaupt) jemandem das Geld schuldet, dann nicht dem Inkassounternehmen sondern mit wem auch immer dieser "Vertrag" zustande gekommen sein soll. Wenn dies z.B. schon in 2016 gewesen sein soll, dann tritt die Verjährung entsprechend auch schon am 31.12.2019 ein. Nur weil das erste Schreiben vom Inkasso in 06/2017 ankam heißt das ja nicht zwangsläufig, dass die Forderung auch aus 2017 ist.

wieso nicht am 01.01.2020, weil die forderung in juni 2017 stattgefunden hat?werde den kumpel später sagen am 31.12.2020.

noch was es gibt nutzer hier die meinten es gibt keine verjährung, weil durch ein mahnschreiben wird die verjährungsfrist verlängert oder wenn die während der verjährungsfrist tätig sind (in diesen fall schicken die ständig diese briefe) dan gibt es keine verjährung.

@Drakee863
wieso nicht am 01.01.2020, weil die forderung in juni 2017 stattgefunden hat?

Na weil die Frist drei Jahre beträgt und erst am Ende des Jahres beginnt in dem die Forderung angefallen ist. Bei Forderung aus 2017 beginnt die Frist somit am 31.12.2017 und endet folgerichtig am 31.12.2020.

noch was es gibt nutzer hier die meinten es gibt keine verjährung, weil durch ein mahnschreiben wird die verjährungsfrist verlängert oder wenn die während der verjährungsfrist tätig sind (in diesen fall schicken die ständig diese briefe) dan gibt es keine verjährung.

Ein Mahnschreiben hat keinen Einfluss auf die Verjährung. Dafür müsste wie erwähnt das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet werden.

@NamenSindSchwer

Da dies aber scheinbar noch nicht passiert ist sollte der Freunde trotzdem einmal ausdrücklich sämtliche Forderungen zurückweisen mit der Begründung keinen Vertrag geschlossen zu haben. Im Ernstfall könnte die Verjährungsfrist auch erst nach einer solchen Ablehnung der Zahlung beginnen. Ich bin mir unsicher inwiefern hier §203 BGB anzuwenden ist.

@NamenSindSchwer

ahhhh normales Mahnschreiben und gerichtliche Mahnschreiben ist der Unterschied. Zum Glück gibt es dich!!

Das heißt der Freund kann auf das gerichtliche Mahnverfahren warten, aber bis heute gab nicht mal ein normales Mahnschreiben.

Deswegen die Frage, kann es sein, dass das Gericht diese Kosten nicht eintreiben wird, weil es sehr wahrscheinlich einen Nachweis vom Inkasso fehlt. Oder akzeptiert das gericht jede beauftragung von inkasso und prüft gar nichts?

würde gerne verstehen, wie die gerichte arbeiten.

@Drakee863

Eine inhaltliche Prüfung ob die Ansprüche gerechtfertigt sind erfolgt nicht. Dafür bedarf es einer Verhandlung, welche es dann gibt, wenn der Schuldner dem Mahnbescheid widerspricht. Sollte der Schuldner dem Mahnbescheid binnen zwei Wochen nicht widersprechen erhält der Gläubiger auf Antrag im nächsten Schritt den Vollstreckungsbescheid mit dem er nach weiteren zwei Wochen die Zwangsvollstreckung in die Wege leiten kann. Auch wenn dem Schuldner dann einfällt doch noch vortragen zu wollen warum die Forderung unbegründet ist, ist das dann zu spät und er muss zahlen.

habe erst jetzt gesehen, dass du deinen beitrag geändert hat.

ich hab das papier von ihm, dort steht vertragsbeginn 07.12.2016. also verjährt es am 31.12.2019.

@NamenSindSchwer

cool. eigentlich muss doch der gläubiger die erlaubnis geben oder? also wird das inkasso nur weiter machen, wenn der gläubiger es auch zulässt? weil laut google hat die debitor inkasso keine verträge anzubieten.

manchmal denke ich, dass das inkasso die forderung erfunden hat und der gläubiger schon lange losgelassen hat oder gar nicht existiert und versucht mit miesen tricks geld zu verdienen.

gibt es sowas bzw geht das? hab unter google nichts darüber gefunden

@Drakee863

Oft "verkaufen" die eigentlichen Gläubiger auch ihre Forderungen für x% des eigentlichen Betrags an die Inkassounternehmen. Der Gläubiger hat so einen Teil seines Geldes und keine weiteren Rennereien, für ihn ist das Thema erledigt. Das Inkassounternehmen versucht die ursprüngliche Summe einzutreiben und behält die Differenz zu dem was sie an den Gläubiger bezahlt haben als Gewinn. Macht eigentlich nur Sinn bei Forderungen die auch zweifelsfrei bestehen und garantiert eingetrieben werden können...und in solchen Fällen wird dann natürlich ruck zuck das Mahnverfahren eingeleitet.

Wenn das nach fast anderthalb Jahren immer noch nicht der Fall ist, dürfte da vermutlich auch nichts mehr kommen, aber man weiß ja nie.

Erstens sich totstellen ist das vollkommen Falsche. Kannst du unterscheiden ob das Inkassobüro nicht irgendwann einen Mahnbescheid erwirkt. Wird der Bescheid zugestellt und er "stellt sich tot" kann er ohne weitere Anhörung werden, da er die Einspruchsfristen nicht beachtet hat.

Wie bachforelle geschrieben hat... per Einwurfeinschreiben widersprechen und abwarten was kommt. Vorlagen kann man bei www.verbraucherzentrale.de finden

Zweitens zum Thema Verjährung. Du schreibst nicht, wann das war und wie hoch die ursprüngliche Schuldsumme ist. Kannst du dir vorstellen, dass eine Verjährungsunterbrechung vorliegen könnte? Wenn du nicht weißt, was das genau ist oder wann dies eintritt, das Inkasso weiss es ganz sicher.

Und du hast nie in Frage gestellt, dass da mal so was wie ein Kauf oder ein Vertrag im Hintergrund stand. Also ist die Forderung sogar berechtigt? Dann sage ich dir ganz offen, dann würde ich auch das Mahnverfahren betreiben. Da kommen recht schnell mehrere hundert Euro Zusatzkosten zusammen.

Es war der 16.Juni 2017 und die schuldsumme ohne zinsen usw.. lag bei 200€ und noch was (weiß es nicht mehr).

Ich habe noch nie gehört durch ein mahnverfahren kann man die verjährungsfrist unbegrenzt unterbechen bist du dir sicher? aber ein mahnverfahren hat nie stattgefunden und das schon mehr als 1 jahr.

@Drakee863

Wie kommst du darauf, dass dies am 01.01.2020 verjährt?

Minimum 3 Jahre und zwar auf den Tag genau, und ich denke, wenn ich das so lese, dass zumindest Rechnungen im Original ergingen.

@Drakee863
Ich habe noch nie gehört durch ein mahnverfahren kann man die verjährungsfrist unbegrenzt unterbechen bist du dir sicher?

Das gerichtliche Mahnverfahren hemmt die Verjährung, ist aber nicht damit zu verwechseln wenn der Gläubiger ein selbst aufgesetztes Schreiben verschickt auf dem "Mahnung" drauf steht.

@Drakee863

Nur ein gerichtlicher (!) MB hemmt für 6 Monate.

Normale RA und Inkasso schreiben hemmen nicht.

@EXInkassoMA

Der Vorfall war aber nicht am 01.01.2017 sondern erst im Juni, sorry wenn ich das nicht klar ausgedrückt haben sollte, für mich war dies verständlich. Die Verjährungsfrist ist daher länger.

Textvorschlag: "Wertes Inkasso. Ich habe keine Ahnung, was sie von mir wollen. Sie werden aufgefordert, unverzüglich folgendes vorzulegen:

  • Vertragskopie mit meiner Unterschrift
  • Rechnungskopie
  • Mahnungskopie
  • Zustellnachweis etwaiger Waren/ Nachweis der Erbringung etwaiger Leistungen

Bei Weigerung ´gehe ich von einem Betrugsversuch aus, den ich zur Anzeige bringen werde. Zudem werde ich dann beim zuständigen Aufsichtsgericht ein Bußgeld wegen Verstoßes gegen §11a RDG beantragen."

Dann bekommt man entweder die notwendigen Infos, um zu wissen, worum es geht oder man geht zur Polizei mit dem Verdacht, dass die sich das ausgedacht haben und man beschwert sich beim Aufsichtsgericht (kostet nur Briefporto).

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Nicht titulierte Forderungen aus 2014 oder Früher sind verjährt.

Ab 2019 auch aus 2015

Die Frage wäre was über deinen Freund alles herauszufinden ist bei Schufa und co.

Wenn die wissen, dass der kein Geld hat, dann gehen Sie auch nicht ans Gericht, da sie das eventuell mehr kostet als die Sache wert ist.

Verjährung kann man googlen.

LG

in diesem fall beginnt wann die verjährung? unter google gibt zu viele meinungen, andere sagen bei öffentlichen schulden 30 jahre, bei privaten 10 jahre und bei anderen 3 jahre. ich weiß es nicht so genau. kannst du, was dazu sagen? hab ja extra danach gefragt

@Drakee863

Das Inkassounternehmen ist während der Verjährungsfrist tätig geworden, also fällt das eh weg. Jetzt zählt eigentlich nur noch, ob die Leistung, die sie anmahnen in Anspruch genommen wurde. Wenn dies der Fall ist können sie vor Gericht ihr Recht durchsetzen.

Aber sind 3 Jahre für Inkassoforderungen.

@HightowerM

bist du sicher? wenn jemand mir dasselbe inkasso schreiben schickt und in den nächsten 10 jahren den selben mist schickt, dann verjährt es sich nicht? glaube ich nicht.

was wäre wenn die nicht zum gericht gehen und es sind schon 4 jahre vergangen

@HightowerM
Das Inkassounternehmen ist während der Verjährungsfrist tätig geworden, also fällt das eh weg

Ob ein Inkasso irgendwas tut, hat exakt 0 Einfluss auf irgendeine Verjährung. Inkassos sind keine Behörden o.ä.

Aber sind 3 Jahre für Inkassoforderungen.

Inkassos haben keine Sonderrechte.

Normale Geldforderungen sind (unabhängig von Inkassos) 3 Jahre zum Jahresende. Gemessen ab Entstehen der Forderung, nicht ab irgendeinem Brief o.ä.

@mepeisen

In dem Link den ich gepostet habe, ist ein Anwalt der entgegengesetzten Meinung, was das tätig werden in der Verjährungsfrist betrifft. Komisch :D

Und es ging um eine Inkassoforderung. Du interpretierst automatisch, dass ich meine andere Forderungen haben ander Verjährungsfristen? Fragwürdig :D

Aber hier laufen ja eh genug Smart alecks rum, kennt man ja :D

@HightowerM
In dem Link den ich gepostet habe, ist ein Anwalt der entgegengesetzten Meinung, was das tätig werden in der Verjährungsfrist betrifft

Dass ein Inkassoschreiben die Verjährung irgendwie beeinflusst, steht in deinem Link mit exakt keinem einzigen Wort. Der Satz "Wäre der Anbieter oder das Inkassobüro innerhalb der Verjährungsfrist tätig geworden" ist von dir wohl völlig falsch interpretiert worden.

Und es ging um eine Inkassoforderung.

Es gibt keine "Inkassoforderung" in dem Sinne. Das sind einfach normale Forderungen, mehr nicht. Ein Inkasso ist exakt nichts besonderes. Das sind keine Behörden oder sonst irgendwas.

Du interpretierst automatisch, dass ich meine andere Forderungen haben ander Verjährungsfristen?

Das habe ich nicht geschrieben, nicht mal ansatzweise.

Aber Ja, es gibt zu der Regelverjährung (3 Jahre zum Jahresende) auch Ausnahmen. Deswegen heißt das auch Regelverjährung, weil es Ausnahmen gibt.

Beispielsweise sind in Verzug befindliche Verbraucherdarlehen um 10 Jahre gehemmt.

Aber hier laufen ja eh genug Smart alecks rum, kennt man ja :D

Nur weil ich mich zufällig auskenne und du in diesem Thema keine Ahnung hast, bin ich noch lange kein Klugscheißer. Wie wäre es, wenn du etwas dazu lernst und zukünftig dann richtige Antworten geben kannst, wenn es nochmal um die Verjährung von dem geht, was du hier als Inkassoforderung bezeichnest?

@mepeisen

Aus dem Artikel kopiert und eingefügt "Wäre der Anbieter oder das Inkassobüro innerhalb der Verjährungsfrist tätig geworden, käme es darauf an, ob die Leistung in Anspruch genommen wurde." Aber wird ja nicht erwähnt :D

@HightowerM

Nochmals: Der Satz bedeutet nicht, dass ein Inkassoschreiben die Verjährung beeinflusst.

@mepeisen

Bin mir gerade nicht sicher ob du mich hier komplett aufn Arm nehmen willst. Ich werd einfach mal meinen Anwalt am Dienstag fragen, hab da eh einen Termin.

Ich würde dann noch mal schreiben.

@mepeisen

Dann verstehe ich aber nicht wieso es nur noch darauf ankommt, ob die Leistung in Anspruch genommen wurde, wenn sie innerhalb der Frist tätig werden. Glauben heißt nichts wissen, deswegen hole ich mir einfach die volle gewissheit persönlich. Danke trotzdem, bis dienstag.

@HightowerM
Dann verstehe ich aber nicht wieso es nur noch darauf ankommt, ob die Leistung in Anspruch genommen wurde, wenn sie innerhalb der Frist tätig werden.

Na, es geht in der Frage ja um einen Call-By-Call-Anbieter. Und wenn du da nie angerufen hast, die Leistung also nicht in Anspruch genommen hast, ist die Forderung des Anbieters bzw. Inkassos völliger Unsinn. Wenn man (ggf. auch jemand anderes im Haushalt) dort aber angerufen hat (=die Leistung in Anspruch genommen hat) und nichts verjährt ist, muss man auch ggf. zahlen. Zumindest die Hauptforderung.

Inkassokosten stehen nochmal auf einem völlig anderen Blatt.

Glauben heißt nichts wissen, deswegen hole ich mir einfach die volle gewissheit persönlich.

Na, wenn du meinst. Dann kannst du dich ja Dienstag auch gerne entschuldigen für deine Sprüche von wegen Besserwisser usw ;-)

@mepeisen

der besserwisser bleibt stehen, da ich ja nicht der fragesteller bin und das ihm hier denke ich keinen mehrwert bietet :D

@HightowerM

Du verbreitest also zuerst völlig falsche Informationen, zettelst dann eine Diskussion darüber an, akzeptierst nicht, wenn dir nachgewiesen wird, dass du einfach daneben liegst und lässt dann deine dummen Sprüche also stehen.

Interessant. Also bist du nichts anderes als ein Troll?

das ihm hier denke ich keinen mehrwert bietet

Falschinformationen richtig zu stellen, ist also kein Mehrwert für dich? Spannend.

Vielleicht hast du den Sinn eines Internet-Forums ganz grundsätzlich auch nicht verstanden.

@mepeisen

Nein, lediglich trifft die Definition einfach meiner Meinung nach perfekt auf dich zu : " Als Besserwisser wird umgangssprachlich eine Person bezeichnet, die ihre Meinung in belehrend-aufdringlicher Art und Weise äußert ."

@HightowerM

Also hätte ich lieber gar nichts sagen sollen und dich weiter deine Falschinfos verbreiten lassen sollen?

Ich war weder aufdringlich, noch habe ich dich irgendwie angegriffen persönlich, noch beleidigt. Du kannst gerne weiter schreiben und versuchen, dich zu rechtfertigen. Offenbar brauchst du das.

Nun gut, was hier korrigiert werden musste, das wurde korrigiert.

@mepeisen

Vielleicht magste belesener sein was diese Thematik angeht, aber wenn jemand klarstellt, dass es lediglich seine persönliche Meinung ist und du mit Rechtfertigung um die Ecke kommst, dann halte ich das für fragwürdig.

@HightowerM
dass es lediglich seine persönliche Meinung ist

Nirgendwo stand in deiner Behauptung, dass Inkassos die Verjährung wegfallen lassen, etwas von "ich denke" oder "ich glaube" oder "ich weiß es aber nicht genau" oder "das ist nur meine Meinung".

Du solltest mal so durchlesen, was du so von dir gegeben hast (inklusive Smileys). Dir ist die Bedeutung des Smileys bewusst? Ein lautes Lachen oder auch Auslachen?

Leider bist du hier der einzige, der nicht den richtigen Ton getroffen hatte. Und dass du gedacht hast, mich vorführen zu können oder auslachen zu können, obwohl ich nur sachlich deine falschen Infos richtig gestellt habe, ist der einzige Grund, warum ich mich auf diesen Wortwechsel überhaupt eingelassen habe.

Aber vermutlich wird dir wieder irgendwas einfallen, nur damit du so tun kannst, als seist du der einzige Erhabene in diesem Forum.

Ja, manchmal bin ich dann etwas gemein, wenn andere meinen, ohne Ahnung zu haben, mich vorzuführen.

@HightowerM

@Hightower : selbst wenn das Inkasso oder der RA jeden Tag 5 Briefe verschicken würden andert das nichts an dem verjahrungsachverhalt ! Nur ein gerichtlicher MB unterbricht für ,6 mon.