Neue Küche Kaution?

4 Antworten

Melde den Schaden deiner Haftpflichtversicherung, wenn Mietschäden eingeschlossen sind. Die regelt das mit dem Vermieter.

Hast du die Versicherung nicht, musst du die Instandsetzung bezahlen aber nicht die gesamten Küchenmöbel. Die Wohngebäudeversicherung des Vermieters greift nicht, wenn du der Verursacher des Schadens warst.

Zudem wäre nur der Zeitwert des Möbels in Rechnung zu stellen. Eine "Übersicht" der Kaution nennt sich Kautionsabrechnung. Hier ist aus vorgenannten Gründen zu widersprechen und eine Korrektur zu fordern.

Vermutlich gab es keine Möglichkeit, nur diesen einen Schrank zu reparieren. Was war denn kaputt?

eimmore 
Fragesteller
 15.04.2021, 19:40

Der lack ist abgesplittert. War über der spüle und wurde ständig nass.. das muss sich dann irgendwie unter die Verkleidung gedrückt haben. Das war auch wie gesagt total gerechtfertigt das der Schrank ersetzt werden musste.

bwhoch2  15.04.2021, 19:44
@eimmore

Wenn er für 800 € eine neue Küchenzeile gekauft hat, dann ist er ein sehr sparsamer Vermieter, der nicht besonders auf Qualität achtet. Das war vermutlich bei er alten Küchenzeile auch schon so, deshalb hat sie Spülwasser nicht auf- und am Ende nicht ausgehalten. Da würde ich gar nichts bezahlen.

eimmore 
Fragesteller
 15.04.2021, 19:50
@bwhoch2

Kann man das denn so einfach machen? Ich würd den einen schrank noch zahlen aber doch keine neue küchenzeile, da ja ansonsten alles gut so war....

bwhoch2  16.04.2021, 10:06
@eimmore

Dann mach es so, wie Gerhart empfohlen hat. Verlange eine korrigierte Abrechnung, in der nur der Schadensersatz für den Schrank als Abzugsposten steht.

Kann ja gut sein, dass er gleich eine neue Küchenzeile gekauft hat, weil vielleicht das Zerlegen, Schrank austauschen und alles wieder montieren genauso viel gekostet hätte, als gleich eine neue Küchenzeile beim Möbelhändler xy zu kaufen und montieren zu lassen. Dennoch darf er dann maximal 1 Schrank in Rechnung stellen und von der Kaution einbehalten.

Ist Dein Vermieter damit nicht einverstanden und zahlt weiterhin nicht mehr zurück, dann solltest Du sowieso anwaltliche Hilfe dazu holen. Anwalt/Anwältin weiß dann schon auch, dass vermutlich gar kein Schadensersatz zu leisten ist, wegen normaler Abnutzung von Möbeln minderer Qualität, die letztlich nicht für den Einsatz in Küchen taugt.

Das versuchen Vermieter sehr gerne. Mit mir hat das früher auch mal einer versucht. Man muss nur die Schäden begleichen, die im Abnahmeprotokoll vermerkt sind. Das Abnahmeprotokoll habt ihr hoffentlich. Wenn in der Abrechnung des Vermieters mehr steht, dann müst ihr das nicht bezahlen oder mit der Kaution verrechnen lassen.

Ich vermiete selber eine Wohnung und bin schon wieder am fremdschämen! Man, man, manche Vermieter sind einfach unverschämt.

https://www.mietrecht.org/kuendigung/maengel-trotz-uebergabeprotokoll/

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das passiert, wenn man keine rd. 30 EUR/Jahr hat für eine private H., die den Schaden ordnet.

Es war ja zudem Leitungswasser, lese ich. Wäre da nicht sogar die Gebäudeversicherung zuständig?

Rüge die Abrechnung, ich finde, so geht es nicht.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung