Rücktritt vom Kaufvertrag bei maßgeschneiderte Küche möglich?
Hallo zusammen,
wir haben uns eine Küche bestellt die für uns zurechtgeschnitten wurde. Lieferung und Montage wurden auch zeitlich korrekt ausgeführt, allerdings haben wir mehrere Mängel, und die Firma interessiert es nicht wirklich.
Seit 11.02:
- verstellbarer Einlegeboden bei dem Geräteschrank fehlt (falscher Schrank geliefert)
- Beschädigung beim Geräteschrank (Espressomaschine wurde beim ersten Versuch vom Monteur falsch montiert und somit sind Löcher von vorne falsch gebohrt und im Sichtbereich)
- Geräteschrank Nische für Einbauespressomaschiene ist zu groß bzw. die Blende hierfür zu klein
- Berührungsschutz unterhalb des Kochfeldes fehlt (wurde nicht geliefert)
- Kochfeld defekt – Kochfeld wurde am 14.03.15 getauscht
- Power Splitter wurde nicht geliefert (habe am Tag der Montage mich noch selber um Ersatz gekümmert und besorgt, damit meine Geräte auch alle angeschlossen werden können) – Auf Rückzahlung wird seit dem 11.03.2015 gewartet
- Doppelsteckdose Twist konnte nicht eingebaut werden lt. Monteur, da die Arbeitsplatte hierfür zu dünn sein soll (Geld hierfür habe ich am 11.03.2015 bereits zurück erhalten)
- Oberschrank für integrierte Abzugshaube ist beschädigt
- Armaturen für Spüle nicht richtig befestigt (lose)
- Wasseranschluß (Heiß- und Kaltwasser wurden vertauscht)
- Nischenverkleidung Löcher für die Steckdose wurden falsch/schief ausgeschnitten und somit ist das Loch oberhalb der linken Steckdose zu sehen
Seit 14.03 neu dazu gekommen:
- Blende beim Unterschrank vom Herd wurde beim Austausch des Kochfeldes vom Monteur weggebrochen, weshalb auch die Montage des Berührungsschutzes zur Zeit nicht möglich wäre. Schrank muss getauscht werden.
Reklamiert habe ich das alles am 10.02 telefonisch, am 11.02 persönlich vor Ort, sowie am 19.02 und 21.02 noch einmal per Mail. Am 1.3. wurde ein Termin für den 14.03 gemacht, um Punkt 5 auszubessern. Dabei ist dann ein neuer Schaden entstanden (Punkt 12) welcher zusammen mit den restlichen noch offenen am 14.03 per Fax auch wieder neu gemeldet worden ist. Am 17.03 gab es dann eine Terminankündigung für den 26.03 das Punkt 3 beseitigt werden sollte. Da es aber keinen Sinn macht die Blende bei einem beschädigten Schrank der auch noch getauscht werden muss anzupassen, hat der Monteur mir diese da gelassen, damit dies dann zusammen erledigt werden kann wenn der Schrank geliefert wird.
Meine Frage ist jetzt wie oft muss ich der Firma jetzt noch die Möglichkeit geben nachzubessern? Zwei mal war der Monteur ja schonbei uns zum Nachbessern, aber es ist immer noch nicht fertig. Kann ich der Firma eine Frist setzten, das wenn z.B. bis 01.05 nicht alle Mängel beseitigt worden sind, ich vom Vertrag zurücktrete, ich das Geld zurück Erhalte und die die Küche wieder abbauen und mitnehmen müssen?
Hab momentan einfach keine Lust mehr darauf und will nur noch das es fertig wird.
PS: Insgesamt habe ich für eine 2,60 m lange Küche 3.600 € incl. Elektrogeräte gezahlt.
2 Antworten
Ein Rücktritt vom Vertrag wird hier nicht möglich sein, allerdings ist eine letztmalige Fristsetzung, mit der Ankündigung, die Fertigstellung einer anderen Firma zu übertragen, sinnvoll. Diese Kosten kannst Du Dir dann auf dem Zivilweg vom Lieferanten der Küche zurückholen. Schalte jetzt einen Anwalt ein, dann geht es deutlich schneller.
Das wird nicht so teuer und wird sowieso dem Küchenlieferanten auferlegt (da er einen Prozeß mit größter Wahrscheinlichkeit verlieren würde).
Schwer zu sagen, laut recht muss man dem Verkäufer 3x das recht auf Ausbesserung geben. Erfolgt dies nicht wirst du dir aber vermutlich trotzdem einen Anwalt nehmen müssen, ich glaube nicht das eine Küche so einfach zurück genommen wird. Wo hast du die gekauft? Online oder im Laden? 3600€ finde ich nun doch relativ günstig inkl aller Geräte. Wenn du sie im Laden gekauft hast würde ich da wohl jeden Tag aufkreuzen und auf Ausbesserung behaaren! Viel Glück
Den Laden möchte ich hier nicht öffentlich Nennen, aber es war in einem Geschäft vor Ort. Da meine Frau zur Zeit im 8 Monat schwanger ist, habe ich hierfür allerdings weder Zeit noch Nerven, jedes Mal etwas mehr als 50 km zum Laden hinzufahren um dort Stress zu machen.
PS: Die Waschmaschine war schon im Bestand und gehört nicht mit zu den Kosten.
Danke, das mit der Fristsetzung werde ich mal versuchen, und das mit dem Anwalt muss ich erst klären, was dort an Kosten auf mich zu kommen. Hab nämlich leider keine RSV.