Nebenberuflich Designer. IHK Beitrittspflicht?

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Das Finanzamt wäre dafür auch nicht die richtige Anlaufstelle...

Ja, es besteht Mitgliedspflicht in der örtlichen IHK und in der zuständigen BG. Bei der BG bist Du sogar verpflichtet, Dich bzw. Dein Unternehmen selber dort anzumelden.

Aber wenn es nur ein Nebenerwerb mit geringen Einkünften ist, dann besteht für Dich zwar eine Mitgliedspflicht, es kostet im Regelfall aber nichts.

Bei den meisten IHKen ist man bis zu einem gewissen Gewinn oder Umsatz (auf Antrag) beitragsfrei. Das kann sich m. W. aber von IHK zu IHK unterscheiden.

Bei der BG musst Du auch Mitglied werden, aber da die BGen inzwischen eigentlich alle m. W. keine Unternehmerpflichtversicherung mehr haben musst Du da auch erst zahlen, wenn Du Mitarbeiter beschäftigen würdest.

Auch Klein- und Nebengewerbe sind IHK-Beitragspflichtig.

Bei dir könnte allerdings die Ausnahmeregelung für Künstler in Frage kommen. Dazu musst du aber verschiedene Unterlagen auch Aufträge und Rechnungen vorlegen. Am besten lässt du dich bei der IHK beraten oder auch hier

https://www.bbk-bundesverband.de/beruf-kunst/kuenstlerinnenstatus/

https://www.akademie.de/wissen/ihk-hwk-beitraege

maria38000  01.04.2020, 12:04

Bei Einnahmen unter 5.200 ist der Selbstständige beitragsfrei.

Ja, du wirst Zwangsmitgleid. Ist aber nicht schlimm, denn bei der BG musst du erst zahlen, wenn du Mitarbeiter einstellst und bei der IHK kannst du auch eine Beitragbefreiung beantragen, wenn dein Gewinn gering ist. Die Grenzen sind da zwischen den Ländern etwas unterschiedlich.