Gewerbe anmelden und danach.....?

3 Antworten

Das Gewerbeamt informiert: Finanzamt, Landesverband der Berufsgenossenschaften, je nach Tätigkeit IHK oder HWK und bei Lebensmitteln noch das Lebensmittelaufsichtsamt. Das Handelsregister erhält bei e.K.´s, juristischen Personen und eingetragenen Personengesellschaften Mitteilung. ei diesen Stellen musst du dich nicht mehr melden. Die kommen auf dich zu.

Arbeitsagentur und Krankenkassen bekommen keine Meldung.

Bezüglich Krankenkasse: Wenn Du Dich als Selbständiger bei einer gesetzlichen Krankenkasse freiwillig versichern möchtest, musst Du schon einen Antrag stellen. Ohne den geht es nicht. Das heißt, niemand anderes wird Dich dort bezüglich Deiner eigenen Krankenversicherung anmelden.

Danke für die Info!!

Bei einer Gewerbeanmeldung läuft generell immer wieder ein identischer Prozess ab: Man beantragt für eine gewerbliche Tätigkeit einen Gewerbeschein. Das Gewerbeamt benachrichtigt wie du bereits richtig dargelegt hast, unter anderem das Finanzamt, die IHK, die Berufsgenossenschaft, die Handwerkskammer oder die Arbeitsagentur.

Beispielsweise schickt dir das Finanzamt den steuerlichen Erfassungsbogen zu, in dem du Angaben zu deiner Person und deiner ausgeübten Tätigkeit machen musst. Von der IHK erhältst du ebenfalls Post, weil du unter bestimmten Voraussetzungen Pflichtmitglied wirst und somit einen entsprechenden Kostenbeitrag bezahlen musst.

Grundsätzlich lässt sich feststellen, das bei der Gewerbeanmeldung alle Beteiligten (siehe oben, siehe Link) automatisch durch das Gewerbeamt informiert werden. Die genannten Stellen werden sich gegebenenfalls mit dir in Verbindung setzen.

In einem Fall musst du selbst aktiv werden. Dies betrifft die Wahl deiner Krankenkasse. Hier wird sich niemand mit dir in Verbindung setzen.

Was bei der Gewerbeanmeldung sonst noch zu beachten ist, beantwortet der folgende Link:

http://www.gruenderlexikon.de/magazin/gewerbeanmeldung-faq-14?utm_source=gutefrage&utm_medium=link&utm_campaign=rahlf