Freiberuflicher Chauffeur?
Also irgendwie habe ich ständig Komplikationen mit den Abrechnungen und bräuchte mal detaillierte Infos, Google konnte leider nichts genaues ausspucken.
Ich fahre für drei verschiedene Unternehmen als Chauffeur bzw Mietwagenfahrer und besitze den Personenbeförderungsschein. Meine Rechnungen stelle ich wie folgt: "Dienstleistung Monat Juli" Menge = Stunden Einzelpreis Gesamtpreis zzgl. MwSt = Endpreis
Eins dieser drei Unternehmen stört das Wort "Dienstleistung" Ich soll Chauffeurservice, Fahrdienste oder Kurierdienste eintragen wegen Finanzamt.
Meine Tätigkeit sieht folgendermaßen aus: KEINE eigenen Autos, also kein eigenes Gewerbe Ich mache eine Fahrt von Düsseldorf nach Berlin (Person oder Brief/Paket), übernehme ein Auto, liefere entsprechend ab und stelle das Auto nach der Rückkehr in Düsseldorf ab. Ich erbringe also eine reine Dienstleistung oder sehe ich das falsch?
Zu den Fragen: 1. Was genau müsste ich denn in meine Gewerbeanmeldung reinschreiben? Und zwar so dass ich auch von der BG Verkehr und IHK, etc in Ruhe gelassen werde? - Fahrtenservice, Kurierdienste, Chauffeurservice? Wenn ich Mietwagenservice reinschreibe dann hab ich sofort Strassenverkehrsamt, BG und IHK am Hals.
Was genau schreibe ich auf die Rechnung?
Welchen Unterschied macht es ob ich die Tätigkeit als Freiberufler oder als Gewerbetreibender durchführe?
P.S.: ich hab das vorher neben dem Studium auf 400 Euro Basis gemacht, seit Mai umgestellt und arbeite seitdem auf Rechnung, seitdem quäle ich mich auch ständig mit diesen Fragen. Bitte um eure gesitreichen Antworten
bitte erspart mir Warnungen vor dem was alles passieren kann wenn..., Infos zu Scheinselbständigkeit, Betrug, Steuerhinterziehung oder anderen Dingen. Solchen Fragen habe ich mich längst gestellt, ich wünsche mir nur konkrete Lösungsvorschläge wie ich es RICHTIG machen soll... Vielen Dank im Voraus
4 Antworten
Ohje, TripleK,
es scheint, da fehlen dir überhaupt erstmal einige Wissensgrundlagen.
Auch wenn du kein eigenes Auto benötigst, sobald du eine Dienstleistung ausführst, wofür andere Menschen Geld zahlen, ist es ein Gewerbe.
Du meldest also ein Nebengewerbe an!
Bei der Gewerbeanmeldung solltest du das vor Ort besprechen, wie diese Dienstleistung genau heißt. Die kennen sich damit besser aus.
Mit der IHK und sonstigen Ämtern hast du nichts zu tun!
Nur wenn man Freiberuflich arbeitet - dies ist aber bei dir nicht der Fall. Freiberufler sind: Künstler und Ärzte.
Mir schwant, du weißt gar nicht, was eine Scheinselbstständigkeit ist. Eine Scheinselbstständigkeit ist, wenn man regelmäßig Jahr für Jahr 0 Euro einnimmt. (denn das kann durchaus der Fall sein, wenn du keine Kunden hast). Dies ist nicht weiter schlimm, allerdings fraglich irgendwann, warum man dann überhaupt beim Finanzamt angemeldet ist. Es könnte also mal eines Tages das Finanzamt vor deiner Türe stehen um das zu überprüfen wie du arbeitest.
Informiere dich um HImmels Willen nochmal genau, wie das alles geht. Ein Erstgespräch beim Steuerbereater ist Pflicht. Du mußt ja auch Steuererklärungen machen.
Wie man Rechnungen schreibst kannst du ihm Internet nachlesen. Das ist wirklich sehr viel Stoff. Du kannst hier nicht verlangen, dass Leute ihr Wissen, dass sich sich über Monate angearbeitet haben, dir in ein paar Sätze erklären.
Du brauchst defintiv einen Existenzgründerkurs. Das Finanzamt ist dir nie gut gesinnt und kann solch unwissende Personen auch schnell geldlich ausschröpfen, wenn diese irgendwas falsches ankreuzen.
Wie du es RICHTIG machst, lernst du im Existenzgründerkurs oder beim Steuerberater. Wir können dir dabei nicht helfen. DU willst dich ja selbstständig machen! Eine Rechtsberatung dürfen wir hier auch gar nicht durchführen! Das ist deine Aufgabe. Wenn du nicht weißt wie, lass es besser. Das Finanzamt hat schon so manche in den Ruin getrieben.
Also mal ehrlich, siller, "Scheinselbständigkeit ist, wenn man regelmäßig 0,- Euro einnimmt"?
Wie kommst du denn auf diesen schmalen Pfad?
Hier einige Hinweise auf Scheinselbständigkeit, per Definition.
- Der Auftraggeber oder ein vergleichbarer Auftraggeber lässt entsprechende Tätigkeiten regelmäßig durch von ihm beschäftigte Arbeitnehmer verrichten.
- Die Tätigkeit entspricht dem äußeren Erscheinungsbild nach der Tätigkeit, die der Auftragnehmer für denselben Auftraggeber zuvor aufgrund eines Beschäftigungsverhältnisses ausgeübt hatte.
- Der "Selbstständige" beschäftigt regelmäßig keine sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer.
- Er ist auf Dauer und im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig.
- Es fehlt "unternehmertypisches" Handeln.
Melde ein Gewerbe an, denn eine freiberufliche Tätigkeit ist das nicht was Du machst. Wenn Du MWST ausweist brauchst Du eine entsprechende Steuernummer und die MWST musst Du auch abführen, ansonsten ist das Steuerhinterziehung. UNd die BG hast Du immer am Hals wenn Du ein Gewerbe anmeldest, nur bezahlen musst Du meist erst wenn Du Leute beschäftigst. Du hast enorme Wissenslücken, versuch sie zu schließen.
Hi, es gibt einen großen Katalog beim Gewerbeamt. Den kannst du dir dort ansehen, nicht mitnehmen. Da stehen alle Bezeichnungen drin.Im Netz habe ich den noch nicht gefunden und bei uns in Berlin gibt es auch nur 1 Amt welches diesen Katalog hat. Ansonsten frage doch mal die Kollegen, wie die das machen. LG babs
Als erstes streich bitte den Begriff "freiberuflich" aus deinem Wortschatz, wenn es um deine Tätigkeit geht. Freie Berufe sind Katalogberufe. Dazu gehören Architekten, Rechtsanwälte und Steuerberater. Aber DU bestimmt nicht. Wenn du deine Dienste bei mehreren Firmen ausübst, bist du Gewerbetreibender und musst dieses Gewerbe anmelden. "Dienstleistungen" kann man nicht anmelden, weil das viel zu unbestimmt ist. "Chauffeur- und Fahrdienste" dürfte aber kein Problem sein.