Als Fotograf/Filmer Gewerblich oder Freiberufler?

4 Antworten

Die Frage "freiberuflich, oder gewerblich" ist das Eine. Die Frage "hauptberuflich, oder nebenberuflich" ist eine Andere.

Die Beschreibung dessen was Ihr machen wollt, beinhaltet beides, sowohl Kunst (freiberuflich) wie auch Gebrauchsfotografie/-viedeo (Werbung).

Da die Gewerbesteuer bis zu einem Hebesatz von 380 % vollständig auf die Einkommensteuer angerechnet wird, hat der Unterschied aber schon viel von seinem Schrecken verloren.

Ich denke Ihr solltest Euch mehr Gedanken um die gesellschaftsrechtlichen Dinge machen, also den Vertrag über Eure GbR, wie Ihr alles organisieren wollt usw.

Super, vielen Dank für die Antwort, das hilft mir auf jeden Fall schon um einiges weiter

Zum Vertrag haben wir uns auch schon einige Gedanken gemacht, werde ich aber definitiv nochmal mit meinem Steuerberater durch gehen.

Ob Du eine Gewerbe anmelden musst, steht in der Gewerbeordnung.

Ob es sich um gewerbliche oder freiberufliche Einkünfte handelt ist eine steuerrechtliche Frage.

Bitte nicht Gewerberecht und Steuerrecht in einen Topf hauen!!!

Ich versuche es mal ganz einfach zu erklären:

Übernehmt ihr Auftragsarbeiten oder verkauft ihr eure Werke mehrfach, ist das Gewerbe (Handwerk). Macht ihr erst eure Filme und verkauft sie dann, ist das Kunst und damit kein Gewerbe.

Erstellst du eine ganz tolle Fotografie und verkaufst das Bild, ist das Kunst. Bietest du das Bild mehrfach (z.B. im Onlineshop) zum Kauf an, ist das Gewerbe.

Super danke für die Antwort, jetzt hab ich das alles auch mal richtig verstanden.

Grüße

Du musst ein Gewerbe anmelden.