GbR auflösen und Einzelunternehmung mit e.K.

1 Antwort

Sobald eine GbR nur noch aus einem steht, gibt es keine GbR mehr.

Die GbR ist Unternehmer. Die GbR existiert nicht mehr. Der Gesellschafter der weiter macht ist jetzt also Unternehmer und braucht somit eine eigene USt-ID-Nr.

Es empfiehlt sich die GbR abzumelden, und sich als Einzelgewerbetreibender anzumelden.

Wenn das Finanzamt von Neuanmeldung Wind bekommt, bekommst Du entweder eine neue Steuernummer oder kannst die alte Einzelnummer weiterverwenden. Bis dahin verwende Deine Einzelsteuernummer.