Arbeitslos, Gewerbe anmelden, hauptberuflich oder nebenberuflich?
Hi Leute,
ich bin zur Zeit arbeitslos und beziehe Arbeitslosengeld. Möchte mich schon sehr bald selsbtständig machen, musste jedoch um mit dem Lieferanten, wo ich demnächst Ware herordern werde, ein Gewerbe anmelden.
Ich hab das Gewerbe als hauptberuflich angegeben, jetzt meinte die Tante im Arbeitsamt, wenn ich das gemacht habe, dann steht mir kein Arbeitslosengeld mehr zu. Deswegen möchte ich das schnell umschreiben, zu "nebenberuflich". Dann krieg ich weiter Arbeitslosengeld und muss mich um mein Job kümmern, was aber nicht so doll ist, weil ich viel Zeit in die Programmierung des Onlineshops setzen muss.
Hat jemand paar Tipps, wie ich mein Problem lösen am geschicktesten lösen könnte?
3 Antworten
Die Frage in der Gewerbeanmeldung hat doch keine Auswirkungen. Die Arbeitsagentur hat zu prüfen, ob Du dem Arbeitsmarkt noch zur Verfügung stehst. Das machen die allerdings tatsächlich im ersten Schritt danach. Es gibt Stundengrenzen. Also oberhalb einer bestimmten Beschäftigsdauer pro Woche steht man dem Arbeitsmarkt nicht mehr zur Verfügung.
Deine Zeiten solltest Du also ganz schnell mit denen klären. Es kann nämlich sein, dass die bereits die Leistungen gesperrt haben. Dann kann es bis zur Bearbeitung eines Einspruchs lange dauern.
Es ist real betrachtet so, dass man für die Vorbereitung einer Selbständigkeit sicher ein oder zwei Monate mit einer 40-Stunden-Woche benötigt. Wer auf diese Zahlen nicht kommt, kennt das was da kommen wird noch nicht. In der Regel ist es daher mehr als ratsam sich einen Unternehmensberater an die Seite zu holen und durch die Erstellung eines Businessplanes führen zu lassen.
Beim Arbeitsamt kann man aber mit den Leuten sprechen, dass man in den kommenden Wochen sich um eine Unternehmensgründung kümmern will. Dann sind die Zeiten uninteressant und die Leistungen werden trotzdem gewährt.
Für Förderungen ist es notwendig, dass das Gewerbe zum Zeitpunkt der Genehmigung noch nicht bestand. Auch wie man dieses so organisiert kann man mit einem Unternehmensberater oder der Sachbearbeiterin besprechen.
Du meldest es als Nebenerwerb an und schreibst Firmen an. Wenn du Zusagen bekommst, lehnst du die ab und machst das erstmal so. Anschließend, wenn der Shop fertig ist. wartest du immernoch etwas, bis die ersten Geld fließen. Erst dann meldest du das Gewerbe wieder als Haupterwerb um. In was für einem Bereich geht der Shop denn? Da das zu E-Commerce bzw. E-Marketing zählt, brauchst du auch eine Ausbildung in diesem Bereich. Ansonsten könntest du früher oder später Probleme bekommen mit ein par Ämtern.
Eben, ohne Wissen vom Geschäftsleben , ist es jedem erlaubt Pleite zu machen bevor es los geht .
Warum beantragst Du nciht einfach Gründerzuschuss.
Dann bist Du bei der Arbeitsverwaltung raus und bekommst das Geld trotzdem weiter.
Alternativ:
Gewerbe als Nebenerwerb anmelden und die aufgezwungenen Bewerbungen schreiben und die Vorstellungstermine wahrnehmen.
Man braucht keine Ausbildung um einen Onlineshop zu eröffnen.
Wenn doch, Quelle?