Nachträgliche Kaufpreisminderung wegen Wasserschaden

5 Antworten

nein, nur wenn der verkäufer dem auch zustimmt

alleine kannst du gar nichts machen, kaufen oder lassen

ihr müsst einen neuen preis ausmachen, da kann der verkäufer mitspielen oder auch nicht

eigenmächtig kannst du gar nichts mindern

nö, weil im Kaufvertrag steht ja noch drin: "keine Mängel bekannt".

AUßER ein Handwerker oder Gas-Wasser-Installateur stellt fest, dass hinter der Wand schon vorher Arbeiten gemacht wurden, bspw. ein Austausch eines Rohres oder eine fehlende oder falsche Fliese in der Wand oder irgendein Anzeichen, dass da - wegen dem Wasserschaden - schon gearbeitet wurde.

DANN IST WOHL EIN SCHADEN BEKANNT !

dann muss er trotzdem nicht mit dme preis runtergehen, aber man könnte ihn wegen arglistiger täuschung dann ankacken

dann würde wohl preislich etwas passieren

Die Frage ist, haben die Verkäufer dies gewußt und kann der Nachweis bewiesen werden, dass sie es gewußt haben. Nur dann wäre es arglistische Täuschung und man kann Minderungsrechte geltend machen oder sogar eine Rückabwicklung fordern.

Meist steht in den Verträgen, dass jede Haftung ausgeschlossen ist und von weiteren Mängel nichts bekannt ist.

Also wie gesagt, es ist alles eine Sache der Beweisbarkeit. Ggf. Fachanwalt einschalten.

Ihr habt den Kaufpreis noch nicht gezahlt. Seid ihr denn schon Eigentümer des Hauses?

Wie sieht des den mit einer Meldung bei der Versicherung aus. Evtl. übernimmt eine Versicherung die Sanierung des Schadens!

Setzt euch mal mit dem (bisherigem) Eigentümer in Verbindung.