Bereits behobener Wasserschaden bei Wohnungskauf verschwiegen. Was kann man machen?

8 Antworten

Was bitte ist an einem behobenen Wasserschaden so dramatisch? Nix, weil es die Nutzung der Sache nicht einschränkt.

Daher kannst du auch nichts dagegen machen, sofern alles in Ordnung ist. Weißt du eigentlich, wie viele Millionen Wohnungen schon mal einen Wasserschaden hatten? Fachgerecht behoben ist doch anschließend alles wieder, wie neu.

Wenn du also keinen Schimmel unter dem teuren Parkett hast, weil der Estrich nicht fachgerecht getrocknet wurde, Schimmel an der Wand hast, weil das Mauerwerk immer noch feucht ist, hast du keinerlei Handhabe. Schaden behoben bedeutet dann auch, daß er nicht erwähnenswert ist.

Hallo, danke für deine Antwort. Was würdest du sagen wenn du ein Auto kaufst und sich im Nachhinein herausstellt, das es einen Motorschaden hatte. Argumentierst du dann auch, dass dieser Schaden durch einen Austauschmotor behoben wurde und das Fahrzeug wieder voll fahrtauglich ist?

@AndyLima

Natürlich. Ein neuer Motor ist in diesem Fall sogar ein Glücksfall. Abhängig natürlich vom Alter des Autos ;-)

Du könntest in der Behebung des Wasserschadens auch durchaus eine Wertsteigerung erhalten. Darüber schon mal nachgedacht?

Alternativ kann ich auch durch eine Wertminderung durch einen Schaden an der Bausubstanz Geld verlieren. Denn es wäre mir neu dass ein Wasserschaden eine Wertsteigerung für eine Immobilie darstellt. Da kann man dir nur wünschen, dass du auch eine Wertsteigerung dieser Art für deine Immobilie erfährst...

@AndyLima

Oh, habe ich bereits mehrfach so erfahren. Anders wäre ich ja nicht auf diese Idee gekommen :-)

Zudem bin ich beruflich im Spiel, wenn es um die Beseitigung von Wasser- oder Brandschäden geht. Daher weiß ich nur zu gut, wie eine Wertsteigerung einer Wohnung, oder auch eines Hauses aussehen kann, wenn die Schäden beseitigt werden. Dann werden nämlich auch mal eben Altschäden beseitigt, was im Endeffekt ganz klar eine Wertsteigerung beinhaltet.

Frag am besten mal einen Anwalt, aber ich denke mal das es nix schriftliches gibt wo der Wasserschaden erwähnt wird, also kann der Verkäufer eigentlich viel erzählen das er das gesagt hat, in solchen Verträgen steht meist sowas wie nebenabsprachen und der gleichen müssen schriftlich festgehalten werden, also sollte da schon eine Chance bestehen!!! Viel Glück

Auch dir herzlichen Dank für deine Antwort. Es gab einen weiteren Schaden am Balkon, dieser wurde erwähnt, dort habe ich auch nachgehakt und mir die Rechnungen geben lassen. Ich denke einen Gang zum Anwalt unerlässlich bleiben wird, da der Verkäufer auf meine Bitte nicht reagiert hat diesbezüglich eine Lösung zu finden.

Welchen Schaden willst Du geltend machen? Du hast ja selber den Schaden nicht mehr gesehen - wodurch soll Dir daher ein Schaden zugefügt worden sein? Wie willst Du den beziffern?

Es geht darum dass der Schaden hätte angegeben werden müssen. Denn wer möchte schon ein Auto mit Austauschmotor kaufen. Äquivalent sehe ich dies zu der Wohnung. Es ist fraglich ob ich die Wohnung gekauft hätte wenn ich über diesen Schaden Bescheid gewusst hätte.

@AndyLima
Es geht darum dass der Schaden hätte angegeben werden müssen.

Nein.

Denn wer möchte schon ein Auto mit Austauschmotor kaufen. Äquivalent sehe ich dies zu der Wohnung.

Falsch gedacht.

In letzter Konsequenz würde ich die Wohnung an den Verkäufer zurückgeben. Dies ist aber so ohne weiteres nicht möglich da mittlerweile auch schon viel Geld in die Renovierung geflossen ist und ich denke dass dieser die Wohnung nicht ohne weiteres zurücknehmen wird zuzüglich der Entstandenen kosten.

@AndyLima

Dann geh zum Anwalt, lass ein paar Scheine dort und werde glücklich - oder auch nicht. Sorry - nur weil Du nicht gekauft hättest, wenn Du es gewusst hättest, damit wirst Du wohl nicht weit kommen ...

Nochmal - gibt es einen verborgenen Mangel? Wohl nicht, denn diesen hättest Du bei der umfangreichen Renovierung ja sehen müssen, was Du eben nicht gesehen hast.

Also, vergiss es und lebe glücklich weiter!

Erlaubst du die Frage, woher du dein recht sicher wirkendes Wissen beziehst?

@AndyLima

Nicht nur ich - auch die anderen geben Dir ja keine Hoffnung. Du hast immer noch nicht geschrieben, wie Du den Schaden beziffern willst. Was Du bislang geschrieben hast, da lacht sich jeder Richter was ... - Du kannst die Wohnung nicht mit einem Auto vergleichen. Oder hast Du klar gefragt, ob es einen Wasserschaden gab? Aber selbst dann hättest Du wohl keine Chancen.

Ich lese fast täglich Gerichtsurteile, da weiss ich wie die Justiz tickt. Von den zig eigenen Verfahren mal ganz zu schweigen.

Sofern sich der - fachgerecht - behobene Schaden nicht als sichtbarer Mangel manifestiert, ist der Verkäufer nicht einmal verpflichtet, Dir selbiges mitzuteilen. Denn Schäden und Schadensbehebung sind bei jeder Immobilie zwangsläufig Nebeneffekte der üblichen Nutzung.

Seiner Aussage war er meinte er habe den Wasserschaden angegeben...

Sic. Und?

Letztendlich fühle ich mich hintergangen.

Warum?

Das Wissen über diesen Schaden hätte sich auch sicherlich auf den Kaufpreis ausgewirkt.

Nein. Der Kaufpreis einer Immobilie bemisst sich nicht nach Gebrauchswert oder AfA-Tabelle, sondern letztlich einzig nach dem, was ein Käufer zum Zeitpunkt X zu zahlen bereits ist. Und nachdem Du vermutlich so gut wie nirgends eine Gebrauchsimmobilie finden wirst, bei der nicht zu irgendeinem Zeitpunkt mal ein Wasser- oder anderweitiger Schaden aufgetreten ist, ist das für die Kaufpreisbemessung auch völlig belanglos. Ein verschwiegener (Sach-)Mangel wäre nur dann gegeben, wäre als Folge des Wasserschadens die Immobilie selbst mangelhaft. Nachdem dem offenbar nicht so ist, brauchst Du auch keinen Anwalt deswegen zu bemühen.

Der Wasserschaden (dessen Ausmaß wir nicht kennen) wurde doch offensichtlich sachgerecht behoben, dann ist das kaum ein Mangel wie ein Unfallschaden am Auto

Anders wäre es bei eindringender Feuchtigkeit aufgrund von Baumängeln