Betreuter verstorben,Hauskauf?

4 Antworten

Das wirst Du nur beim Notar erfahren, da wirst Du die Zeit bis zum Termin abwarten müssen. Du kannst aber sicher vorher dort schonmal anrufen, um das in Erfahrung zu bringen. In Eurem Falle müsste ja die Tochter bereits Vertragspartner sein, das würde sich ja nicht ändern.

Da die Grundschuld bereits bestellt wurde, gehe ich nicht davon aus, dass umgeschrieben werden muss.

Ich kann deine Frage leider nicht beantworten und habe nur folgende Bemerkungen dazu:

Der Kaufvertrag ist unterzeichnet und notariell beurkundet, also rechtswirksam. Leider schreibst du nicht, was das Vormundschaftsgericht (Betreuungsgericht) und andere Ämter noch prüfen müssen.

Die ehemalige Betreuerin ist die Tochter und wird mit dem Tod der alten Dame zur Erbin. Wenn keine weiteren Erben vorhanden sind, dann ist sie befugt, über das Grundstück zu verfügen. Möglicherweise muß sie jedoch bei zukünftigen Rechtshandlungen einen Erbschein vorlegen, der sie als Alleinerbin ausweist.

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Ein Anruf beim Notar könnte dir auch helfen. Er kennt alle Einzelheiten des Falles.

Der notar will uns erst so richtig in 2 wochen etwas dazu sagen.

Das betreuungsgericht hatte nochmal jemanden angeordnet der den wert des hauses schätzt, da alles über einen makler lief und dieser ja eine öffentlich bestellte person ist. Nachdem wir den kaufvertrag unterzeichnet hatten, sollte das vom betreuungsgericht nur noch unterschrieben werden, darauf hatten wir gewartet. Mit anderen ämtern meine ich die ganzen prüfungen des grundstücks auf altlasten usw.

Das Eigentum geht an die Erben(gemeinschaft) über. Da die Betreuerin aber gleichzeitig Erbin ist, wird dem Kauf wohl nichts entgegenstehen. Lediglich muss sie das Erbe antreten, was etwas dauern könnte. Mit dem Notar würde ich persönlich sprechen. Generell sollten nicht erbrachte Leistungen nicht abgerechnet werden können.

Naja, ist die Tochter denn dann nicht auch die Erbin? Dann sollte es ja eigentlich kein Problem sein. Evtl. muss der Nachlass aber erst geregelt werden, das kann euch aber der Notar sagen.

Grundschuld sollte davon unberührt bleiben.

Sie ist eine von 4 Kindern

@Luischen95

Wenn sie eine von 4 Kindern ist dann ist die Frage geklärt. Sie ist wohl nicht alleinige Erbin.
Aus meiner Sicht zählt aber der Zeitpunkt des Verkaufes also Beurkundung notarieller Kaufvertrag.
Am einfachsten ist den Notar anzusprechen.
Denn wurde schon eine Auflassungsvormerkung eingetragen oder ist das noch beim Prüfen durch das Betreuungsgericht?
Ich denke man kann den Kaufvertrag abwickeln und auch entsprechend Kaufvertragsbestimmung auszahlen.
Denn schon zu Lebzeiten der guten Frau waren ja die möglicherweise 4 Erben bekannt und jeder kriegt Geld davon oder?
So in etwa?

@Vinzenz Hillermann

Es ist so, Das das komplette geld auf das konto der jetzt verstorbenen gehen sollte, und ihren aufenthalt im altenheim bezahlen sollte.

@Luischen95

Okay das kann der Verkäufer (die Verstorbene) ja frei Verfügen. Ja klar das Objekt ist dann lastenfrei gewesen und sie wollte für die Kosten des Altenheim flüssig sein.
Dann glaube ich wird der Kaufvertrag weiter abgewickelt und auf den Käufer entsprechend umgeschrieben.
Und dann wird vermutlich das Bankkonto von der Verstorbenen auf die Erben von (4 Personen?) umgeschrieben die dann darüber verfügen dürfen.