Nachsendeauftrag von Verstorbenen?

2 Antworten

Bei einem Nachsendeantrag musst doch immer einen Namen angeben. Ob diese Person verstorben ist oder nicht, ist für die Post völlig unwichtig.

Im Online Formular kann man aber keinen Namen vom Verstorbenen eingeben.

@Alpstar

Gib doch einfach beim Nachsendeantrag den Namen Deines Großvaters an. Ob er verstorben ist oder nicht, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

Bei der neuen Adresse musst dann, falls Du einen anderen Nachnamen hast, c/o Deinen Namen schreiben.

Du gibst doch den Namen deines Großvaters an. Der neue Eigentümer muss da nicht angegeben werden.